28.04.2017

Mehr Sicherheit bei der Abfallsammlung

Neue Richtlinie der Unfallversicherung verbietet Rückwärtsfahrten von Müllwagen

 

Meppen. Generell darf Müll nur dort abgeholt werden, wo das Sammelfahrzeug vorwärts zu den Standplätzen von Tonnen und gelben Säcken fahren kann. Insbesondere betroffen davon sind Anwohner in Stichstraßen und Sackgassen ohne Wendemöglichkeit.

 

Festgelegt ist dies in so genannten Branchenregeln für die Abfallwirtschaft, die von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) unter Mitarbeit der Berufsgenossenschaft Verkehr herausgegeben wurden. Über ihre Auswirkungen auf die Abfallsammlung im Landkreis Emsland informierten der zuständige Dezernent Dirk Kopmeyer, Heinz Bökers, stellvertretender Leiter Abfallwirtschaftsbetrieb (AWB) Emsland, sowie Frank Herbers und Beate Friedmann vom Entsorgungsunternehmen Augustin sowie Michael Finnern und Ursula Jansen vom Entsorger HMS in einem Pressegespräch im Meppener Kreishaus.

 

„Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet Unternehmen dazu, für die Sicherheit und Gesundheit ihrer Beschäftigten zu sorgen. In diesen konkreten Regelungen geht es um einen erhöhten Arbeitsschutz und Vorschläge für die Vermeidung von Unfällen bei der Abfallsammlung. Insbesondere das Rückwärtsfahren von Entsorgungsfahrzeugen, bei dem bundesweit immer wieder schwere Unfälle mit Beschäftigten aber auch Passanten passieren, steht hierbei im Blickpunkt“, erläutern Kopmeyer und Vertreter der Entsorger. Die Abfuhrplanung dürfe keine Rückwärtsfahrten enthalten.

 

Eine Vielzahl von Sackgassen und Stichstraßen sind im Landkreis Emsland von der Regelung betroffen, die nun einer genauen Analyse unterzogen werden müssen. Eine Rolle spielt hierbei u. a. die Befahrbarkeit der Straße, ihre Durchfahrtsbreite, Hindernisse, regelmäßiges Falschparken oder sichtbehindernder Gartenbewuchs. „Vielleicht sind fest installierte Poller gegen bewegliche auszutauschen oder können Pflanzkübel entfernt oder umgestellt werden. In dauerhaft zugeparkten Wendestellen können Halteverbote an den Abfuhrtagen Abhilfe schaffen“, nennt Kopmeyer Regelungen, damit Müllfahrzeuge nicht rückwärts in Straßenzüge setzen müssen. „Wegen der Gefährdung ist es von höchster Priorität, Rückwärtsfahrten zu vermeiden. Erst wenn alle Möglichkeiten geprüft sind, wird entschieden, ob eine Ausnahme gestattet und gefahrlos durchgeführt werden kann“, macht Kopmeyer deutlich.

 

Für Anwohner der Winkelstraße beispielsweise - einer Sackgasse in Meppen mit nur kleinem Wendehammer - die in der Vergangenheit beklagt hatten, dass Blaue Tonnen nicht geleert wurden, bedeutet dies nach einer Vorgabe der zuständigen Berufsgenossenschaft voraussichtlich, dass sie die Tonnen an Abfuhrtagen direkt an die Königstraße als nächst größere Straße bringen müssen.

 

Welche Regelungen für betroffene Straßenzüge im gesamten Kreisgebiet umgesetzt werden, steht endgültig nach der umfänglichen Überprüfung fest. Die Abfuhrunternehmen und der Abfallwirtschaftsbetrieb Emsland informieren die betroffenen Anwohner rechtzeitig von den für sie relevanten Regelungen. „Leider werden wir dort, wo das Rückwärtsfahren aus Gründen der Sicherheit nicht erlaubt werden kann, die Bürger um ihre Mitwirkung bitten müssen“, bittet Kopmeyer um Verständnis.

 

Bild: Informierten über neue Sicherheitsregeln, die das Rückwärtsfahren von Müllwagen nur noch in Ausnahmen gestatten: (v. l.) Michael Finnern (HMS), Frank Herbers (Augustin), Ursula Jansen (HMS), Beate Friedmann (Augustin), Dezernent Dirk Kopmeyer und Heinz Bökers vom AWB Emsland. (Foto: Landkreis Emsland)