29.04.2013

Landkreis Emsland fördert Familienerholung


Bilanz 2012: Zuschüsse kommen insgesamt 236 Kindern zugute

Meppen. Der Landkreis Emsland hat 2012 zusätzlich zu den Landeszuschüssen knapp 20.000 Euro (2011: 28.875 Euro) für Erholungsmaßnahmen zur Verfügung gestellt, um ein-kommensschwächeren Familien einen gemeinsamen Urlaub zu ermöglichen. Entsprechend der Förderrichtlinie des Landkreises werden Familien mit mindestens zwei Kindern, Familien mit einem Kind mit einer wesentlichen Behinderung sowie Alleinerziehende mit mindestens einem Kind gefördert. „Mit dieser freiwilligen Leistung werden wir unserem Anspruch einer kinder- und familienfreundlichen Region einmal mehr gerecht“, sagt Landrat Reinhard Winter.

So erhielt im vergangenen Jahr eine alleinerziehende Mutter mit zwei Kleinkindern 192 Euro, damit bei einem Nettoeinkommen von rund 1000 Euro dank dieses Zuschusses ein zwölftägiger Urlaub möglich wurde. Eine weitere Familie mit drei Kindern bekam für ihren Urlaub einen Zu-schuss von 315 Euro. Hinzuzurechnen sind Zuwendungen aus einem vergleichbaren Förderpro-gramm des Landes Niedersachsen.

Die Förderung ist einkommens- und vermögensabhängig. Eine Förderung des Landkreises kommt für mindestens neun und höchstens 14 Übernachtungen in Betracht. Je Elternteil und für das erste und zweite Kind werden tägliche Pauschalen von je 4 Euro, für das dritte Kind 6,50 Euro und für das vierte sowie jedes weitere Kind 11,50 Euro pro Tag gezahlt. Das Antragsverfahren läuft über den Familienverband bzw. die Wohlfahrtsverbände. Eine Förderung ist alle zwei Jahre möglich.

2012 wurden insgesamt 103 Anträge eingereicht. 16 Anträge mussten abgelehnt werden, u. a. weil sie den Förderrichtlinien nicht entsprachen. 87 Anträge konnten somit bewilligt und Zuschüsse in Höhe von insgesamt 18.247 Euro ausgezahlt werden. Insgesamt haben 378 Personen an den Erholungsmaßnahmen teilgenommen, davon waren 236 Kinder.