23.04.2019

Landkreis erlässt Waldbrandverordnung

Rauchen und Feueranzünden in Wald, Moor und Heide verboten

 

Meppen. Aufgrund der seit Tagen anhaltenden Trockenheit besteht im Landkreis Emsland derzeit eine erhöhte Waldbrandgefahr. Der Landkreis Emsland hat daher zur Verhütung von Waldbränden eine Verordnung erlassen, die am Mittwoch, den 24. April, in Kraft tritt und bis auf Weiteres Gültigkeit besitzt.


Die Prognosen des Deutschen Wetterdienstes gehen zwar in den folgenden Tagen von einem abnehmenden Risiko aus, auch aufgrund vergleichsweise geringer Niederschlagsmengen bleibt die Waldbrandgefahr aber weiterhin bestehen.


Die entsprechende Verordnung verbietet es Besuchern von Wäldern, Mooren und Heidegebieten, die befestigten Straßen, befahrbaren Wege sowie markierten Wander- und Reitwege zu verlassen. Zudem ist es untersagt, in Wäldern, Mooren und Heidegebieten oder in gefährlicher Nähe davon Feuer anzuzünden, zu rauchen und mit feuergefährlichen Gegenständen umzugehen. Ein Verstoß gegen die Verordnung gilt als Ordnungswidrigkeit und kann als solche mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro geahndet werden. Unter das Verbot fallen nicht die Erledigung öffentlicher Aufgaben sowie die rechtmäßige Bewirtschaftung und Nutzung von Grundstücken einschließlich der Jagdausübung.