15.02.2012

Pressemitteilungen

15.02.12
 

Jugendschutz im Karneval  

Jugendamt und Polizei führen in der fünften Jahreszeit verstärkt Kontrollen durch 

Meppen. Der Landkreis Emsland weist darauf hin, dass auch in diesem Jahr während der Karnevalszeit wieder vermehrt Kontrollen der Jugendschutzbestimmungen zur Abgabe und zum Konsum von Alkohol sowie zum Aufenthalt von Kindern und Jugendlichen in Gaststätten und bei Tanzveranstaltungen stattfinden werden. Insbesondere die Eltern und Erziehungsberechtigten stehen in diesen Tage in besonderer Verantwortung, auf die Gefahren des unkontrollierten Alkoholkonsums hinzuweisen und Verständnis bei den Jugendlichen zu schaffen. Die Erwachsenen sollten sich gerade in der fünften Jahreszeit ihrer Vorbildrolle bewusst werden und durch Gespräche im Vorfeld Schaden abwenden.

Die Kreisverwaltung macht darauf aufmerksam, dass nach den Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes so genannte „harte Alkoholika“ wie Schnäpse, Liköre, Rum und Whisky (auch als Mixgetränke) generell nicht an Minderjährige unter 18 Jahren abgegeben werden dürfen, Bier, Wein und Sekt nicht an Minderjährige unter 16 Jahren.

Der Besuch von Tanzveranstaltungen ist unter 16 Jahren nur erlaubt, wenn die Jugendlichen von einem Erziehungsberechtigten begleitet werden. Jugendliche über 16 Jahren dürfen zwar ohne Begleitung eine Tanzveranstaltung besuchen, müssen diese aber um 24:00 Uhr verlassen haben.
Das Jugendamt und die Polizei kontrollieren die Einhaltung der Bestimmungen in den Karnevalstagen verstärkt. Der Landkreis Emsland appelliert in diesem Zusammenhang an die Eltern und Gewerbetreibenden, die Jugendschutzbestimmungen einzuhalten.

Das Projekt KomA – Kontrollierter Umgang mit Alkohol in der Jugendarbeit, ein Projekt kirchlicher und kommunaler Jugendarbeit im Landkreis Emsland sowie das Projekt Schutzengel bieten auf ihren Webseiten (www.koma-emsland.de bzw. www.aktion-schutzengel.de) zusätzliche kostenlose Informationen. Für nähere Informationen zum Thema steht Ihnen zudem das Jugendamt des Landkreises Emsland unter der Telefonnummer 05931 44-1463 zur Verfügung.