24.01.2018

„Ins Unrecht gesetzt, weil wir handeln“

Richtigstellung zur Berichterstattung - Kind hält sich seit geraumer Zeit beim Vater auf

 

Meppen. Der Landkreis Emsland stellt zentrale Aussagen in der Berichterstattung der Meppener Tagespost vom 24. Januar „13-Jährige zwei Monate im Heim“ richtig. Insbesondere ist festzuhalten, dass sich das Kind nicht bei der Mutter aufhält, sondern bereits seit mehreren Tagen bei seinem Vater wohnt.

 

Nach Aussage des Vaters entsprechen die in dem Artikel gemachten Angaben in dieser Hinsicht somit nicht der Wahrheit. Darüber hinaus sei nochmals betont, dass die Inobhutnahme auf ausdrücklichen Wunsch des Kindes geschah und dass das Jugendamt des Landkreises Emsland - auch aufgrund der seit längerem bekannten Vorgeschichte - verpflichtet ist, diesem Wunsch nachzukommen. „Es kann nicht sein, dass wir ins Unrecht gesetzt werden, weil wir handeln“, sagt Landrat Reinhard Winter.

 

Das Kind ist nach der Inobhutnahme bis auf weiteres in der Jugendhilfeeinrichtung geblieben. Sowohl der Mutter als auch dem Kind war es möglich, Kontakt aufzunehmen. Beide verweigerten aber jedwede Kontaktaufnahme zueinander. Es haben auch keine persönlichen Begegnungen stattgefunden. Die Mutter nahm zudem auch keinen Kontakt zu den Mitarbeitern der Einrichtung auf, um sich nach ihrem Kind zu erkundigen. Auch Vermittlungsbemühungen des Jugendamtes sowie der Mitarbeiter der Jugendhilfeeinrichtung blieben erfolglos. Die Mutter zeigte insgesamt wenig Kooperationsbereitschaft und Interesse an ihrem Kind.

 

In der Nacht vom 11. auf den 12. Januar entschied das Kind in den Haushalt der Mutter zurückzukehren, wo sie sich zunächst auch aufhielt. Bereits am 13. Januar siedelte das Kind dann jedoch zu ihrem Vater über, der außerhalb des Landkreises Emsland lebt. Dort besucht das Kind bereits die Schule.