26.04.2013

Heimbewohnern Gang zum Sozialamt ersparen


Vergütungssätze stationärer Pflegeeinrichtungen im Landkreis Emsland vorgestellt

Meppen. In der vergangenen Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Integration informierte Richard Peters, Fachbereichsleiter Soziales des Landkreises Emsland, über die Vergütungssätze der stationären Pflegeeinrichtungen, die zwischen dem Träger des Pflegeheimes einerseits und den Pflegekassen sowie den Sozialhilfeträgern (Leistungsträgern) andererseits zu vereinbaren sind. Gerade in den vergangenen Monaten konnten mit zahlreichen (tarifgebundenen) Pflegeheimen maßvolle Erhöhungen abgestimmt werden. Diese kommen insbesondere auch den vielen Selbstzahlern (mehr als zwei Drittel der Heimbewohner) in den emsländischen Heimen entgegen. Von den Heimträgern werde allerdings weiterhin die ungleiche Pflegesatzgestaltung in den Bundesländern beklagt, hieß es in der Sitzung.

Es wurde deutlich, dass die Personalkosten in Verbindung mit den Personalschlüsseln die Pflegesätze stark bestimmen. Neben diesem pflegebedingten Aufwand werden gesonderte Beträge für die Unterkunft und die Verpflegung festgelegt. Hinzu kommen ebenfalls Investitionsfolgekosten, die aus Fremd- und Eigenkapitalzinsen, Abschreibungen, Instandhaltung sowie Pacht- und Leasinggebühren resultieren. Aufgrund der sehr unterschiedlichen Finanzierung von Pflegebaumaßnahmen durch Bund, Land und Kommunen in früheren Zeiten, ist diese Kostenposition in den Heimen sehr unterschiedlich.

Die durchschnittlichen Kosten eines Pflegeaufenthaltes im Landkreis Emsland in Pflegestufe 2 liegen bei etwa 2700 Euro im Monat. Dazu zahlt die Pflegekasse eine pauschale Leistung von monatlich 1279 Euro, so dass die Bewohner einen Eigenanteil von 1.420 Euro zahlen müssen. Erst wenn die Kosten aus eigenem Einkommen und Vermögen nicht aufzubringen sind, können Heimbewohner Leistungen aus der Sozialhilfe beantragen. Steigen die Pflegesätze führt dies dazu, dass die Sozialhilfe vermehrt in Anspruch genommen werden muss. So wird die ursprüngliche Zielsetzung des Pflegeversicherungsgesetzes, älteren Menschen den Gang zum Sozialamt zu ersparen, mehr und mehr in Frage gestellt.

Der Landkreis Emsland hat im Jahr 2012 für Bewohner der Pflegeeinrichtungen im Bereich der stationären Hilfe zur Pflege 5,6 Mio. Euro aus Mitteln der Sozialhilfe gezahlt. Abzuziehen sind hier die Erstattung des Landes in Höhe von 2,6 Mio. Euro und sonstige Einnahmen (z. B. Heranziehung Angehöriger) in Höhe von 418.000 Euro.