14.10.2011

Pressemitteilungen

14.10.11

Gericht erkennt Notwendigkeit für weitere Schritte zur Überprüfung der Keimbelastung an

Bröring: „Wir sind auf dem richtigen Weg“
 
Meppen. „Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Oldenburg in einem Stallgenehmigungsverfahren eines Nachbarlandkreises gibt Hinweise darauf, in welchem Rahmen wir als Genehmigungsbehörde handeln können, und wir sind auf dem richtigen Weg“, sagt Landrat Hermann Bröring. Das richtungsweisende Vorgehen des Landkreises Emsland im Genehmigungsverfahren von Intensivtierhaltungsanlagen sei durch den Beschluss des Gerichts vom 5. Oktober 2011 im Grundsatz bestätigt worden.
 
Seit Oktober 2010 verlangt der Landkreis Emsland zur Genehmigung von Intensivtierhaltungsanlagen ein Keimgutachten, um den Gesundheitsschutz der Bevölkerung zu sichern. Obwohl das Gericht auf den ersten Blick die angeordneten Filter in diesem konkreten Fall in einem Nachbarlandkreis beanstandet hat, verlangt es in seiner Begründung ausdrücklich Verfahrensschritte, die die Prüfung der Keimbelastung mit Hilfe der noch im Entwurf befindlichen VDI-Richtlinie 4250 vorsieht. Diese Richtlinie wird vom Landkreis Emsland bereits genutzt. Danach ist für die Beurteilung der Keimbelastung sowohl die Vorbelastung als auch die Ausbreitung dieser Emissionen mit Zusatzbelastung und damit der Gesamtbelastung vorzunehmen, heißt es in der Begründung des Gerichts. „Richtigerweise weist das Gericht darauf hin, dass die Richtlinie nicht blanko anzuwenden ist, sondern dass die Gesamtsituation gewürdigt werden muss. Für das Emsland heißt das, dass dabei die vorhandene Viehdichte ein zu berücksichtigendes Element ist“, sagt Bröring.

Im Beschluss des Gerichts sei allerdings die Feststellung zu hinterfragen, wonach der Einbau von Filtern, um die Keimbelastung zu reduzieren, derzeit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit widersprechen könne. „Wenn die vom Gericht aufgemachte Rechnung richtig ist und zusätzliche Kosten von 220.000 Euro für den Einbau und jährlich rund 9300 Euro für den Betrieb der geforderten Filteranlage aufzuwenden sind, würde sich dies bei einer Nutzungsdauer des Stalls von 20 Jahren und sieben Mastdurchgängen im Jahr mit etwa 4 Cent je Hähnchen niederschlagen. Der vorbeugende Gesundheitsschutz kann sich meiner Auffassung nach aber nicht über die Produktionskosten definieren. Zudem bin ich überzeugt, dass der Verbraucher bereit ist, dies zu bezahlen“, betont Bröring.

Vorliegende Keimgutachten zeigen, dass auf diese Weise zusätzliche Daten und damit Beurteilungskriterien und Handlungsvorgaben für den vorbeugenden Gesundheitsschutz gewonnen werden können. „Das ist im Interesse der Bevölkerung und der Antragsteller, weil es die Akzeptanz der Ställe in der Bevölkerung erhöht“. Die Gutachten zeigten deutlich, dass der Landkreis Emsland als zuständige Genehmigungsbehörde alles unternehme, um die Bedürfnisse von Landwirtschaft und Wohnen miteinander in Einklang zu bringen.

Hintergrund: Das Verwaltungsgericht Oldenburg hat in seinem Beschluss vom 5. Oktober dieses Jahres festgehalten, dass ein Antragsteller eine Anlage zur Aufzucht und Haltung von Mastgeflügel ohne die von der Genehmigungsbehörde für erforderlich gehaltene Filteranlage bauen darf.