14.02.2017

Familie weiterhin größter „Pflegedienst“

Aktuelle Statistiken liegen vor - Pflegestützpunkt Emsland berät und vermittelt Hilfen

 

Meppen. Nach den jetzt vom Landesbetrieb für Statistik und Kommunikationstechnologie Niedersachsen vorgelegten Zahlen der Pflegestatistik haben im Dezember 2015 insgesamt 13.370 Personen Leistungen der Sozialen Pflegeversicherung (SGB XI) erhalten.

 

Die Zahl der Leistungsempfänger ist in den vergangenen Jahren kontinuierlich angestiegen von 10.728 im Jahr 2009, auf 11.633 im Jahr 2011 und 12.350 im Jahr 2013.

 

4.013 (2013: 3.427) pflegebedürftige Menschen wurden im Dezember 2015 von ambulanten Pflegediensten und Sozialstationen betreut, während bei stationärer Pflege 2.253 (2013: 2.129) Personen Leistungen der Pflegekassen erhielten.

 

Leistungen in Form von Pflegegeld erhielten 7.104 (2013: 6.794) Pflegebedürftige. Landrat Reinhard Winter machte deutlich, dass durch diese Zahlen einmal mehr die Bedeutung der häuslichen Pflege herausgestellt werde. „Diese wird überwiegend von nahen Angehörigen, Nachbarn und Bekannten geleistet“, erläutert er. Bezogen auf je 1.000 Einwohner ab 65 Jahren erhalten im Landkreis Emsland 122 Personen diese Leistung. Im Landesschnitt sind es dagegen in Niedersachsen nur 86.

 

Dem Pflegestützpunkt Emsland kommt hierbei eine besondere Rolle zu: „Mit dem Pflegestützpunkt Emsland leisten wir seit Jahren die wichtige persönliche Beratung und Unterstützung der vielen pflegenden Angehörigen im Landkreis Emsland“, sagt Winter. Informationen zu den Leistungen der Pflegeversicherung und anderer Kostenträger, zu Pflegeangeboten, Pflegeorganisationen und Entlastungsangeboten für pflegende Angehörige sind hier erhältlich.

 

Unter der Rufnummer 05931/442211 und per E-Mail unter pflegestuetzpunkt@emsland.de ist der Pflegestützpunkt zu erreichen. Weitere Informationen sind auch im Leitfaden „Wohnen, Betreuung und Pflege im Landkreis Emsland“ unter www.emsland.de/pflegeleitfaden zu finden. Auch Änderungen und Ergänzungen des Leitfadens können unter der angegebenen Telefonnummer mitgeteilt werden.