02.05.2013

Fall von milder Vogelgrippe im Emsland

Hannover/Meppen. Ein Fall von milder Vogelgrippe ist im Landkreis Emsland aufgetreten. Bei Eigenkontrollen wurde bei Legehennen in einer Freilandhaltung im Landkreis Emsland die milde Form der Vogelgrippe (Typ H7) festgestellt. Betroffen sind rund 34.500 Legehennen in Freilandhaltung, die nun tierschutzgerecht getötet werden müssen. Für Menschen besteht keine Gefahr.

Wie auch bei den drei aufgetretenen Fällen in Putenbeständen im Landkreis Osnabrück sind Maßnahmen für ein niedrig pathogenes Influenzageschehen sofort eingeleitet worden. Demnach wurde ein Sperrgebiet von einem Kilometer um den Ausbruchsbetrieb errichtet. In diesem Sperrgebiet befindet sich eine weitere Geflügelhaltung mit rund 10.000 Tieren. Geflügel darf im Sperrgebiet nicht transportiert werden. Gibt es 21 Tage nach Reinigung und Desinfektion des Betriebes keinen neuen Fall, können diese Maßnahmen wieder aufgehoben werden. Weiterhin werden epidemiologische Ermittlungen durchgeführt, um gegebenenfalls die Ursache sowie Kontaktbetriebe festzustellen. Nach derzeitigem Erkenntnisstand gibt es keine Kontakte zum Vogelgrippegeschehen im Landkreis Osnabrück.