17.03.2017

EU-Prüfverfahren endet positiv für Landkreis Emsland

Beschwerden hiesiger Busunternehmer abgewiesen – Abschluss nach zehn Jahren

 

Meppen. Das von der EU-Kommission gegen die Emsländische Eisenbahn (EEB) GmbH als 100-prozentige Tochter des Landkreises Emsland geführte Beihilfeprüfverfahren konnte abgeschlossen werden. Die Vorwürfe gegen die EEB erwiesen sich als gegenstandslos. „Wir sehen uns in unserer Rechtsaufassung bestätigt“, sagte Landrat Reinhard Winter. Er freue sich, dass das 2007 eröffnete Verfahren nun beendet wurde.

 

Am 28. November 2007 hatte die EU-Kommission der Bundesrepublik Deutschland mitgeteilt, dass sie ein Beihilfeprüfverfahren gegen die EEB eröffnet hatte. Es galt Vorwürfe zu untersuchen, wonach die EEB angeblich unzulässige staatliche Beihilfen erhalten hatte. Verschiedene hiesige Busunternehmer hatten diese Vorwürfe gegenüber der EU vorgetragen.

 

Mit dem Beschluss der EU-Kommission vom 30. September 2016 und dessen jetzt erfolgter Veröffentlichung hat das Beihilfeprüfverfahren einen positiven Abschluss gefunden. Die EU-Kommission stellt fest, dass sämtliche kritisierten Punkte entweder keine Beihilfe darstellen oder aber mit bestehenden Verordnungen zum Binnenmarkt vereinbar sind.

„Alle Kritikpunkte sind vom Tisch. Im Ergebnis hat sich das EU-Beihilfeprüfverfahren jetzt nach zehn Jahren erledigt. Die vom Landkreis Emsland geübte Praxis wurde von der EU-Kommission bestätigt“, sagt Winter.

 

Insbesondere war u. a. kritisiert worden, dass die Zahlungen für die Schülerbeförderung durch den Landkreis Emsland an die EEB überhöht und Aktien vom Landkreis Emsland an die EEB übertragen worden seien. Darüber hinaus waren die Zuschüsse für die Anschaffung von Ruf-Bussen, die im öffentlichen Personennahverkehr im Einsatz sind, moniert worden. Dies geschah, obwohl die Busse von der EEB allen im Landkreis tätigen Linienbusunternehmen zur Nutzung angeboten worden waren.

 

Die EU stellte fest, dass die Übertragung von Aktien durch den Landkreis Emsland an die EEB unter bestimmten Voraussetzungen zulässig ist. Hinsichtlich der vom Landkreis Emsland für die EEB angeschafften Ruf-Busse weist die EU-Kommission darauf hin, dass im Fall eines Verkaufs die EEB verpflichtet ist, den Erlös dem Landkreis Emsland zukommen zu lassen. „Diese beiden Aspekte wurden bereits in der Vergangenheit so umgesetzt und dies ist auch für die Zukunft so vorgesehen“, versichert Winter.