30.10.2025

Erster Geflügelbetrieb von Vogelgrippe betroffen

FLI bestätigt hochpathogene Aviäre Influenza H5N1 in Putenmasthaltung in Geeste

 

Geeste. Im Zuge des aktuellen bundesweiten Geflügelpestgeschehens liegt jetzt im Landkreis Emsland der erste amtlich bestätigte Fall von Hochpathogener Aviärer Influenza (HPAI) in einem Tierhaltungsbetrieb vor. Es handelt sich um eine Putenmasthaltung in der Gemeinde Geeste mit insgesamt rund 4400 Tieren (Hennen und Hähne).

 

Nach Ergebnissen des Friedrich-Löffler-Instituts (FLI) wurde eine Infektion mit dem Hochpathogenen Influenza-A-Virus H5N1 festgestellt. Die Tiere des betroffenen Bestandes wurden durch eine Fachfirma tierschutzgerecht getötet; der Betrieb wurde im Anschluss gründlich gereinigt und desinfiziert.

 

Im Fall eines Vogelgrippeausbruchs gelten nach tierseuchenrechtlichen Vorschriften bestimmte Maßgaben und Regelungen, die durch den Landkreis Emsland veranlasst bzw. durchgesetzt werden. Diese Maßnahmen dienen dem Schutz vor einer Ausbreitung des HPAI-Virus. Dazu gehören die Festlegung von Restriktionszonen (Schutzzone und Überwachungszone) rund um einen Ausbruchsbetrieb. Diese sind nun in einem Radius von 3 km (Schutzzone) und einem Umkreis von 10 km (Überwachungszone) um die betroffene Tierhaltung in Geeste eingerichtet worden.

 

Die Schutzzone um den betroffenen Betrieb in Geeste umfasst neun gewerblich Betriebe mit über 490.000 Stück Geflügel sowie 26 Hobbyhaltungen mit rund 410 Stück Geflügel. In der Überwachungszone liegen im Landkreis Emsland 90 gewerbliche Betriebe mit rund vier Mio. Stück Geflügel und 222 Hobbyhaltungen mit rund 4000 Tieren. Von der Überwachungszone ist der Landkreis Grafschaft Bentheim ebenfalls betroffen, der hier eine eigene Verfügung erlässt.

 

Da die Verbreitung der Geflügelpest auf andere Bestände insbesondere durch den Handel mit betroffenen Tieren, deren Eiern oder sonstigen Produkten erfolgt, ist in den Restriktionszonen der Transport von lebendem Geflügel und von Eiern verboten. Eine Verbreitung kann auch indirekt erfolgen, beispielsweise durch kontaminierte Fahrzeuge, Personen, Geräte, Verpackungsmaterial oder durch Kontakt zu infizierten Wildvögeln. Daher sind die vom Landkreis Emsland erlassene Allgemeinverfügung zur Aufstallung von Geflügel sowie die entsprechenden Biosicherheitsmaßnahmen (u. a. Tragen von Schutzkleidung und desinfizierten Schuhen bei Betreten des Tierbestandes) konsequent einzuhalten.