Pressemitteilungen
01.09.2011
Erste Keimgutachten und Brandschutzkonzepte eingegangen
Erörterungstermine stehen nun an Meppen. Nachdem die ersten acht Keimgutachten und eine Reihe von Brandschutzkonzepten von Antragstellern für Intensivtierhaltungsanlagen beim Landkreis Emsland eingereicht worden sind, legt der Landkreis nun die notwendigen Erörterungstermine fest. Die Antragsunterlagen werden im Zuge der Erörterungstermine öffentlich ausgelegt.
„Aus der Festsetzung des Erörterungstermins können weder Antragsteller noch Gegner Rückschlüsse darauf ziehen, ob eine Stallanlage am Ende genehmigt wird“, sagt Landrat Hermann Bröring. In den nun anstehenden Erörterungsterminen können Fragen, Anregungen und Einwendungen geltend gemacht werden, die in die ergebnisoffene Schlussprüfung eines jeden Antrags einfließen werden. Bei der Bewertung der Gutachten und Konzepte werde der Landkreis Emsland zudem insbesondere bei den Keimgutachten auf die fachliche Beratung Dritter zurückgreifen. Auf dieser Grundlage und unter Berücksichtigung der übrigen Erkenntnisse könne in der Schlussbewertung nach dem Erörterungstermin eine Entscheidung über einen Antrag getroffen werden, die sich auf Expertenwissen stützt, sagt Bröring. Der Landkreis Emsland fordert seit Oktober 2010 Keimgutachten und Brandschutzkonzepte für Neubauten in der Intensivtierhaltung und löste damit eine landesweite Diskussion aus. Diese führte insgesamt zu einer Verschärfung der Brandschutzauflagen. Gleichzeitig wurde von insgesamt 106 Antragstellern für die Errichtung von Intensivtierhaltungsställen zusätzlich ein Keimgutachten im Interesse des vorbeugenden Gesundheitsschutzes gefordert. Die Keimgutachten geben Auskunft über eine mögliche zusätzliche Keimbelastung durch geplante Stallbauten. Sie haben den vorbeugenden Gesundheitsschutz zum Ziel. Der Landkreis Emsland hatte einen Richtlinienentwurf des Vereins Deutscher Ingenieure zum Anlass genommen, um eigene Vorsorgekriterien zum Schutz der Bevölkerung vor Keimen auf den Weg zu bringen. „Die vom Landkreis geforderten zusätzlichen Gutachten bringen zwar mehr Rechtssicherheit, lösen aber das grundsätzliche Problem der unkontrollierten Entwicklung von Intensivtierhaltung nicht“, so Bröring weiter. Daher blieben die Anstrengungen zu einer Novellierung des Baugesetzbuches auf der Tagesordnung, damit der flächenungebundenen agrarindustriellen Entwicklung Einhalt geboten werden könne. In amtlichen Bekanntmachungen in der Tagespresse und den Anzeigenzeitungen wird über die genaue Festsetzung der Erörterungstermine infomiert.