Ersatzneubau einer Brücke im Zuge der Kreisstraße 153 bei Bockhorst
Vollsperrung der Kreisstraße 153 zwischen B401 und L30
Meppen/Bockhorst. Die Straßenbrücke aus Stahlbeton und die hölzerne Radwegbrücke über das Bruchwasser im Zuge der Kreisstraße 153 (Im Eichengrund) sind in die Jahre gekommen – und werden deshalb abgebrochen und an gleicher Stelle durch eine neue Brücke ersetzt. Dazu muss der Straßenabschnitt ab Montag, den 29.09.2025, für voraussichtlich acht Monate für alle Verkehrsteilnehmer voll gesperrt werden. Für den Kraftfahrzeugverkehr ist eine Umleitung über die L30 und B401 ausgeschildert, für den Radverkehr wird im Nahbereich der Baumaßnahme eine Umleitung gekennzeichnet.
Die vorhandene Straßenbrücke stammt aus dem Jahre 1962 und entspricht nicht mehr den notwendigen Sicherheitsstandards für Straßenbrücken. Aufgrund des Alters und seines zunehmend schlechteren Zustandes ist die Nutzungsdauer des Bauwerkes bereits erreicht. Es kann zukünftig nicht mehr wirtschaftlich instandgehalten werden und soll deshalb erneuert werden. Andernfalls drohen Tonnagebeschränkungen, die die Nutzbarkeit deutlich einschränken. Im ungünstigsten Fall müsste das Bauwerk vollständig gesperrt werden – die verkehrswichtige Verbindung fiele dann langfristig weg.
Für Radfahrer und Fußgänger ist derzeit eine separate Geh- und Radweg-Brücke als Holzkonstruktion vorhanden. Diese stammt aus dem Jahre 1996 und kann aufgrund ihres schlechten Zustandes ebenfalls nicht erhalten werden. Die neue Straßenbrücke wird komplett in Stahlbetonbauweise errichtet und wird breiter sein als die bisherige. Denn sie überführt nicht nur die Fahrbahn, sondern ebenfalls den Radweg, der separat über die Brückenkappe verläuft. Neue Schutzeinrichtungen und Geländer sorgen zudem für erhöhte Sicherheit. Baubedingt müssen mit der Maßnahme weite Teile des Straßen- und Radwegzuges erneuert werden.
Die Gesamtinvestitionskosten für dieses Projekt belaufen sich auf rund 1,1 Mio. Euro. Die Maßnahme wird aus Haushaltsmitteln des Landkreises Emsland und durch Finanzhilfen des Bundes nach dem Gesetz zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden (Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz - NGVFG) finanziert.