Pressemitteilungen
08.12.11
Erörterungstermin: "Wir nehmen die Hinweise sehr ernst"
Stellungnahmen fließen in Entscheidung über Anlage ein
Meppen. Der Erörterungstermin über den geplanten Bau einer Hähnchenmastanlage mit rund 84.000 Plätzen in Wippingen soll allen Einwendern die Möglichkeit geben, die im Genehmigungsverfahren schriftlich vorgebrachten Einwendungen mündlich vorzutragen und zu erläutern. „Wir nehmen diese Hinweise sehr ernst, möchten aber auch betonen, dass hier nicht grundsätzlich das Für und Wider verschiedener Formen von Tierhaltung diskutiert werden soll“, betont der zuständige Dezernent Dirk Kopmeyer. Zudem werde es keine Entscheidung über den Bau der Anlage in der heutigen Sitzung geben.
Ziel der Sitzung sei es, im Zuge des Genehmigungsverfahrens die bereits schriftlich vorgetragenen Einwendungen nochmals zu beleuchten, um einen umfassenden Überblick zu erhalten. „Die während der Sitzung gewonnenen Erkenntnisse werden in die Entscheidungsfindung einfließen“, sagt Kopmeyer.
Der Landkreis Emsland als zuständige Genehmigungsbehörde stellt bei der Genehmigung von Intensivtierhaltungsanlagen den vorbeugenden Gesundheitsschutz der Bevölkerung in den Fokus. Seit Oktober 2010 verlangt er als erster niedersächsischer Landkreis ein Keimgutachten. Auf Grundlage des Entwurfs der VDI-Richtlinie 4250 sollen die Keimgutachten Auskunft über die vorhandenen und die zu erwartenden Belastungen an Keimen in der Luft geben. Dies sei insbesondere für Betroffene, die bereits durch Allergien oder Atemwegserkrankungen vorgeschädigt seien, von großer Bedeutung, erläutert Kopmeyer.
Aber auch das Tierwohl werde in allen Genehmigungsverfahren genauestens überprüft: In Zusammenarbeit mit benachbarten Landkreisen, dem Landkreistag, dem Niedersächsischen Sozialministerium sowie dem Niedersächsischen Landwirtschaftsministerium sei ein umfassender Katalog von Kriterien erarbeitet worden, der neben dem gesetzlichen Regelwerk eine maßgebliche Richtschnur bei der Bewertung von Brandschutzkonzepten darstelle. „Mit den Brandschutzkonzepten muss sichergestellt sein, dass in einem Brandfall Menschen und Tiere gerettet werden können. Die vorbeugende Gesundheitsvorsorge nimmt gemeinsam mit dem Brandschutz einen hohen Stellenwert in der Genehmigungspraxis des Landkreises Emsland ein“, betont Kopmeyer.
Die heutige Sitzung werde sich ausschließlich mit den innerhalb des Verfahrens erhobenen Einwendungen befassen; für grundsätzliche politische Diskussionen gebe es im Erörterungstermin keinen Raum, sagt Kopmeyer. Nach dem Erörterungstermin tritt der Landkreis Emsland in die abschließende Entscheidungsfindung ein, anschließend wird ein Bescheid erlassen. Sollten alle Voraussetzungen vorliegen, habe der Antragsteller einen rechtlichen Anspruch auf die Genehmigung der beantragten Stallanlage. Einen Ermessensspielraum gebe es hier nicht, so Kopmeyer.
Meppen. Der Erörterungstermin über den geplanten Bau einer Hähnchenmastanlage mit rund 84.000 Plätzen in Wippingen soll allen Einwendern die Möglichkeit geben, die im Genehmigungsverfahren schriftlich vorgebrachten Einwendungen mündlich vorzutragen und zu erläutern. „Wir nehmen diese Hinweise sehr ernst, möchten aber auch betonen, dass hier nicht grundsätzlich das Für und Wider verschiedener Formen von Tierhaltung diskutiert werden soll“, betont der zuständige Dezernent Dirk Kopmeyer. Zudem werde es keine Entscheidung über den Bau der Anlage in der heutigen Sitzung geben.
Ziel der Sitzung sei es, im Zuge des Genehmigungsverfahrens die bereits schriftlich vorgetragenen Einwendungen nochmals zu beleuchten, um einen umfassenden Überblick zu erhalten. „Die während der Sitzung gewonnenen Erkenntnisse werden in die Entscheidungsfindung einfließen“, sagt Kopmeyer.
Der Landkreis Emsland als zuständige Genehmigungsbehörde stellt bei der Genehmigung von Intensivtierhaltungsanlagen den vorbeugenden Gesundheitsschutz der Bevölkerung in den Fokus. Seit Oktober 2010 verlangt er als erster niedersächsischer Landkreis ein Keimgutachten. Auf Grundlage des Entwurfs der VDI-Richtlinie 4250 sollen die Keimgutachten Auskunft über die vorhandenen und die zu erwartenden Belastungen an Keimen in der Luft geben. Dies sei insbesondere für Betroffene, die bereits durch Allergien oder Atemwegserkrankungen vorgeschädigt seien, von großer Bedeutung, erläutert Kopmeyer.
Aber auch das Tierwohl werde in allen Genehmigungsverfahren genauestens überprüft: In Zusammenarbeit mit benachbarten Landkreisen, dem Landkreistag, dem Niedersächsischen Sozialministerium sowie dem Niedersächsischen Landwirtschaftsministerium sei ein umfassender Katalog von Kriterien erarbeitet worden, der neben dem gesetzlichen Regelwerk eine maßgebliche Richtschnur bei der Bewertung von Brandschutzkonzepten darstelle. „Mit den Brandschutzkonzepten muss sichergestellt sein, dass in einem Brandfall Menschen und Tiere gerettet werden können. Die vorbeugende Gesundheitsvorsorge nimmt gemeinsam mit dem Brandschutz einen hohen Stellenwert in der Genehmigungspraxis des Landkreises Emsland ein“, betont Kopmeyer.
Die heutige Sitzung werde sich ausschließlich mit den innerhalb des Verfahrens erhobenen Einwendungen befassen; für grundsätzliche politische Diskussionen gebe es im Erörterungstermin keinen Raum, sagt Kopmeyer. Nach dem Erörterungstermin tritt der Landkreis Emsland in die abschließende Entscheidungsfindung ein, anschließend wird ein Bescheid erlassen. Sollten alle Voraussetzungen vorliegen, habe der Antragsteller einen rechtlichen Anspruch auf die Genehmigung der beantragten Stallanlage. Einen Ermessensspielraum gebe es hier nicht, so Kopmeyer.