Einwendungen von Privatpersonen stehen im Blickpunkt
380 kV-Leitung: Bürger fragen nach und diskutieren
Meppen. Rund 120 Bürger hatten am vergangenen Montag den Weg in die Halle IV in Lingen gefunden, um sich auf Einladung des Landkreises Emsland über die bereits seit fünf Jahren laufenden Planungen für die 380 kV-Höchstspannungsleitung vom geplanten Umspannwerk Dörpen bis an den Niederrhein zu informieren. Über 300 Bürger fanden sich am vergangenen Dienstag in Haren ein, um den neuesten Stand zu erfahren. Insbesondere inhaltliche Schwerpunkte der Einwendungen wurden vorgestellt.
Insgesamt 481 Einwendungen waren von Privatpersonen und 78 von Trägern öffentlicher Belange (u. a. Natur- und Umweltschutzverbände, Kommunen, Wasserverbände) beim Landkreis Emsland eingegangen. Vorhabenträger sind die Unternehmen Tennet und Amprion. Der Landkreis Emsland hat die Durchführung des Raumordnungsverfahrens übernommen, um eine möglichst optimale Trassenfindung zu erreichen. „Damit wollen wir Eckpfeiler und Orientierungspunkte für das nachfolgende Planfeststellungsverfahren setzen“, sagte Landrat Reinhard Winter bei der Begrüßung. Erst im Planfeststellungsverfahren wird abschließend über die exakte Trassenführung entschieden. Winter betonte, dass es für die Akzeptanz der geplanten Leitung wichtig ist, dass die Vorhabenträger Antworten auf die Fragen der Bürger geben können. Fragen und Antworten gingen in den Diskussionsprozess und die Überlegungen um eine Korridorfindung ein, sagte er.
Alle eingegangenen Einwendungen beziehen sich auf eine von den Vorhabenträgern vorgeschlagene Vorzugstrasse. Winter sprach mit der „Leitungsmitnahme“ auf vorhandenem Gestänge einen der Schwerpunkte der Einwendungen an. Hier seien u. a. Reserven in der Leitungskapazität oder die Anbringung zusätzlicher Leitungen an bestehenden Strommasten zu prüfen. In der anschließenden Diskussion erteilten die Vertreter der Vorhabenträger diesen Aspekten u. a. aus technischen und aus Gründen der Sicherheit eine Absage.
Auch die Erdverkabelung stand im Blickpunkt der Einwendungen. Da es sich bei der geplanten Leitung um ein Pilotprojekt nach dem EnergieLeitungsAusbauGesetz (EnLAG) handelt, sind Abschnitte mit Erdverkabelung möglich – allerdings nur, wenn die Freileitung 400 m zur Wohnbebauung im Innenbereich und 200 m zum Außenbereich unterschreitet. Winter machte deutlich, dass der Landkreis Emsland im bereits laufenden Verfahren mögliche Erdkabelabschnitte festlegen werde, wenngleich dies erst im Planfeststellungsverfahren verbindlich möglich sei. Winter forderte auch: „Es muss relativ kurzfristig mehr Erdverkabelung möglich sein, da nur so das ehrgeizige Ziel der Bundesregierung, den sicheren Ausbau der Netze zu erreichen, umgesetzt werden kann. Die Forderung nach mehr Möglichkeiten zur Erdverkabelung werden wir den politischen Vertretern der Landes- und Bundesregierung ans Herz legen“.
Die Vorhabenträger wiesen hier auf die hohen Kosten der Erdverkabelung hin. Die Ausgaben müssten bei der Bundesnetzagentur vorgelegt werden, darum sei die kostengünstigste Lösung zu wählen. Entstehende Mehrkosten fielen zum Nachteil des Vorhabenträgers an.
Dr. Daniela Weißkopf vom NLWKN klärte die Versammlung über mögliche Gesundheitsgefahren auf, die ebenfalls einen wesentlichen Bestandteil der Einwendungen ausmachten. Der stark fachspezifische Vortrag hinterließ zwei wichtige Botschaften: Bei einem Abstand von 20 m (Bodenabstand zum ersten Leiter) werden die Grenzwerte der 26. Bundesimmissionsschutzverordnung sicher eingehalten. Bei einem Abstand von 200 m zur Leitung ist das von der Leitung (Freileitung oder Kabel) erzeugte Magnetfeld kleiner als das durch die häusliche Stromversorgung verursachte Magnetfeld.
Auch der von der Bundesnetzagentur zur Anhörung freigegebene Netzentwicklungsplan kam zur Sprache. Er sieht bis 2032 den Bau mehrerer weiterer Trassen von Nord nach Süd vor, die auch den Landkreis Emsland betreffen können. Winter lehnte es strikt ab, die aktuellen Planungen für die Trasse „mit ihrem Beratungsbedarf und ihren Konflikten zu Ende zu bringen, nur um dann in den Folgejahren in erneute Diskussionen um Trassenfindungen einsteigen zu müssen“. Von den Vorhabenträgern gab es keine klare Antwort auf die Frage, wo die Trassen verlaufen werden, sondern sie verwiesen auf die Bundesnetzagentur als federführende Behörde.
Insgesamt 481 Einwendungen waren von Privatpersonen und 78 von Trägern öffentlicher Belange (u. a. Natur- und Umweltschutzverbände, Kommunen, Wasserverbände) beim Landkreis Emsland eingegangen. Vorhabenträger sind die Unternehmen Tennet und Amprion. Der Landkreis Emsland hat die Durchführung des Raumordnungsverfahrens übernommen, um eine möglichst optimale Trassenfindung zu erreichen. „Damit wollen wir Eckpfeiler und Orientierungspunkte für das nachfolgende Planfeststellungsverfahren setzen“, sagte Landrat Reinhard Winter bei der Begrüßung. Erst im Planfeststellungsverfahren wird abschließend über die exakte Trassenführung entschieden. Winter betonte, dass es für die Akzeptanz der geplanten Leitung wichtig ist, dass die Vorhabenträger Antworten auf die Fragen der Bürger geben können. Fragen und Antworten gingen in den Diskussionsprozess und die Überlegungen um eine Korridorfindung ein, sagte er.
Alle eingegangenen Einwendungen beziehen sich auf eine von den Vorhabenträgern vorgeschlagene Vorzugstrasse. Winter sprach mit der „Leitungsmitnahme“ auf vorhandenem Gestänge einen der Schwerpunkte der Einwendungen an. Hier seien u. a. Reserven in der Leitungskapazität oder die Anbringung zusätzlicher Leitungen an bestehenden Strommasten zu prüfen. In der anschließenden Diskussion erteilten die Vertreter der Vorhabenträger diesen Aspekten u. a. aus technischen und aus Gründen der Sicherheit eine Absage.
Auch die Erdverkabelung stand im Blickpunkt der Einwendungen. Da es sich bei der geplanten Leitung um ein Pilotprojekt nach dem EnergieLeitungsAusbauGesetz (EnLAG) handelt, sind Abschnitte mit Erdverkabelung möglich – allerdings nur, wenn die Freileitung 400 m zur Wohnbebauung im Innenbereich und 200 m zum Außenbereich unterschreitet. Winter machte deutlich, dass der Landkreis Emsland im bereits laufenden Verfahren mögliche Erdkabelabschnitte festlegen werde, wenngleich dies erst im Planfeststellungsverfahren verbindlich möglich sei. Winter forderte auch: „Es muss relativ kurzfristig mehr Erdverkabelung möglich sein, da nur so das ehrgeizige Ziel der Bundesregierung, den sicheren Ausbau der Netze zu erreichen, umgesetzt werden kann. Die Forderung nach mehr Möglichkeiten zur Erdverkabelung werden wir den politischen Vertretern der Landes- und Bundesregierung ans Herz legen“.
Die Vorhabenträger wiesen hier auf die hohen Kosten der Erdverkabelung hin. Die Ausgaben müssten bei der Bundesnetzagentur vorgelegt werden, darum sei die kostengünstigste Lösung zu wählen. Entstehende Mehrkosten fielen zum Nachteil des Vorhabenträgers an.
Dr. Daniela Weißkopf vom NLWKN klärte die Versammlung über mögliche Gesundheitsgefahren auf, die ebenfalls einen wesentlichen Bestandteil der Einwendungen ausmachten. Der stark fachspezifische Vortrag hinterließ zwei wichtige Botschaften: Bei einem Abstand von 20 m (Bodenabstand zum ersten Leiter) werden die Grenzwerte der 26. Bundesimmissionsschutzverordnung sicher eingehalten. Bei einem Abstand von 200 m zur Leitung ist das von der Leitung (Freileitung oder Kabel) erzeugte Magnetfeld kleiner als das durch die häusliche Stromversorgung verursachte Magnetfeld.
Auch der von der Bundesnetzagentur zur Anhörung freigegebene Netzentwicklungsplan kam zur Sprache. Er sieht bis 2032 den Bau mehrerer weiterer Trassen von Nord nach Süd vor, die auch den Landkreis Emsland betreffen können. Winter lehnte es strikt ab, die aktuellen Planungen für die Trasse „mit ihrem Beratungsbedarf und ihren Konflikten zu Ende zu bringen, nur um dann in den Folgejahren in erneute Diskussionen um Trassenfindungen einsteigen zu müssen“. Von den Vorhabenträgern gab es keine klare Antwort auf die Frage, wo die Trassen verlaufen werden, sondern sie verwiesen auf die Bundesnetzagentur als federführende Behörde.