Pressemitteilungen
23.11.11
Brücken vermindert tragfähig
Gewichtsbeschränkungen bei Bahnbrücke Borken und Hasebrücke Bokeloh
Meppen. Statische Prüfungen haben ergeben, dass für die Bahnbrücke im Verlauf der Papenbuschstraße (Kreisstraße 247) in Borken und für die Hasebrücke in Bokeloh im Verlauf der Römerstraße (Kreisstraße 224) ab sofort eine Gewichtsbeschränkung von 24 Tonnen einzurichten ist. Grund für die verringerte Gewichtszulassung ist die aktuell bei einer Überprüfung festgestellte verminderte Tragfähigkeit beider Brücken.
Neben den regelmäßig durchgeführten so genannten Brückenhauptprüfungen, bei denen die Bausubstanz und der allgemeine Zustand der Brücken überprüft werden, sind ebenfalls Berechnungen zur Tragfähigkeit vorgenommen worden. Grundlage für diese Berechnungen sind neue Richtlinien des Bundes aus diesem Jahr.
Die Gutachten kommen zu dem Ergebnis, dass die Hasebrücke Bokeloh aus dem Jahr 1960 und die Bahnbrücke Borken aus dem Jahr 1966 nur noch vermindert Tragfähig sind. Die nun eingerichtete Gewichtsbeschränkung gilt nicht für Busse, die aufgrund ihres großen Achsabstandes weiterhin die Brücken gefahrlos passieren können. Die entsprechenden Hinweisschilder werden umgehend aufgestellt. Eine gesonderte Umleitungsbeschilderung für den Schwerverkehr erfolgt in beiden Fällen nicht.
Meppen. Statische Prüfungen haben ergeben, dass für die Bahnbrücke im Verlauf der Papenbuschstraße (Kreisstraße 247) in Borken und für die Hasebrücke in Bokeloh im Verlauf der Römerstraße (Kreisstraße 224) ab sofort eine Gewichtsbeschränkung von 24 Tonnen einzurichten ist. Grund für die verringerte Gewichtszulassung ist die aktuell bei einer Überprüfung festgestellte verminderte Tragfähigkeit beider Brücken.
Neben den regelmäßig durchgeführten so genannten Brückenhauptprüfungen, bei denen die Bausubstanz und der allgemeine Zustand der Brücken überprüft werden, sind ebenfalls Berechnungen zur Tragfähigkeit vorgenommen worden. Grundlage für diese Berechnungen sind neue Richtlinien des Bundes aus diesem Jahr.
Die Gutachten kommen zu dem Ergebnis, dass die Hasebrücke Bokeloh aus dem Jahr 1960 und die Bahnbrücke Borken aus dem Jahr 1966 nur noch vermindert Tragfähig sind. Die nun eingerichtete Gewichtsbeschränkung gilt nicht für Busse, die aufgrund ihres großen Achsabstandes weiterhin die Brücken gefahrlos passieren können. Die entsprechenden Hinweisschilder werden umgehend aufgestellt. Eine gesonderte Umleitungsbeschilderung für den Schwerverkehr erfolgt in beiden Fällen nicht.