Pressemitteilungen
28.11.11
Brücke Walchumer Schloot: Neue Lastbeschränkung
Nur noch 7,5 to Gewicht zugelassen
Meppen. Starke Schäden an der Brücke über den Walchumer Schloot im Verlauf der Nord-Süd-Straße (Kreisstraße 147) zwischen Hasselbrock und Neudersum führen dazu, dass die Tragfähigkeit des Bauwerks erneut verringert werden muss. Ab sofort dürfen nur noch Fahrzeuge mit maximal 7,5 to Gewicht die Brücke passieren. Auf lange Sicht ist ein Neubau der Brücke notwendig.
Neben den im Lauf der Zeit geänderten Belastungs- und Bemessungsvorschriften für Straßenbrücken, haben auch die baulichen Defizite und der vorhandene Bauwerkszustand bereits im vergangenen Jahr zu einer Rückstufung der Belastbarkeit geführt. Seitdem durfte die im Jahr 1950 erbaute Brücke nur noch von Kraftfahrzeugen mit einem Gewicht unter 16 to befahren werden.
Die Brücke wird seitdem in kürzeren Abständen regelmäßig von der Kreisstraßenmeisterei Dörpen kontrolliert. Die Kontrollen ergaben, dass sich der Zustand der Brückenkonstruktion trotz Gewichtsbeschränkung stark verschlechtert hat. Diese Verschlechterung ist auch darauf zurückzuführen, dass die geltenden Lastbeschränkungen oft missachtet werden. Hier kündigt der Landkreis Emsland vermehrte Kontrollen an.
Schreitet die Zustandsverschlechterung fort, kann eine vollständige Sperrung der Brücke erforderlich werden. Verstärkungs- und Sanierungsmaßnahmen am Brückenbauwerk sind nicht möglich. Für die Erneuerung der Brücke hat der Landkreis Emsland bereits im Frühjahr 2010 einen Antrag auf Zuschüsse nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) beim Bund gestellt. Wann ein Neubau realisiert werden kann, ist ungewiss.
Meppen. Starke Schäden an der Brücke über den Walchumer Schloot im Verlauf der Nord-Süd-Straße (Kreisstraße 147) zwischen Hasselbrock und Neudersum führen dazu, dass die Tragfähigkeit des Bauwerks erneut verringert werden muss. Ab sofort dürfen nur noch Fahrzeuge mit maximal 7,5 to Gewicht die Brücke passieren. Auf lange Sicht ist ein Neubau der Brücke notwendig.
Neben den im Lauf der Zeit geänderten Belastungs- und Bemessungsvorschriften für Straßenbrücken, haben auch die baulichen Defizite und der vorhandene Bauwerkszustand bereits im vergangenen Jahr zu einer Rückstufung der Belastbarkeit geführt. Seitdem durfte die im Jahr 1950 erbaute Brücke nur noch von Kraftfahrzeugen mit einem Gewicht unter 16 to befahren werden.
Die Brücke wird seitdem in kürzeren Abständen regelmäßig von der Kreisstraßenmeisterei Dörpen kontrolliert. Die Kontrollen ergaben, dass sich der Zustand der Brückenkonstruktion trotz Gewichtsbeschränkung stark verschlechtert hat. Diese Verschlechterung ist auch darauf zurückzuführen, dass die geltenden Lastbeschränkungen oft missachtet werden. Hier kündigt der Landkreis Emsland vermehrte Kontrollen an.
Schreitet die Zustandsverschlechterung fort, kann eine vollständige Sperrung der Brücke erforderlich werden. Verstärkungs- und Sanierungsmaßnahmen am Brückenbauwerk sind nicht möglich. Für die Erneuerung der Brücke hat der Landkreis Emsland bereits im Frühjahr 2010 einen Antrag auf Zuschüsse nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) beim Bund gestellt. Wann ein Neubau realisiert werden kann, ist ungewiss.