09.06.2011

Pressemitteilungen

09.06.2011

Bröring: Kein Endlager in Wahn

Landrat für flexiblere Handhabung bei Erdverkabelung Meppen. Den offenen Brief des SPD-Landratskandidaten Dr. Friedhelm Wolski-Prenger hat Landrat Hermann Bröring mit Verwunderung zur Kenntnis genommen. Der Landrat nimmt diesen Brief zum Anlass, die Position des Landkreises Emsland nochmals klar herauszustellen:

In der gegenwärtigen Diskussion um ein atomares Endlager und einer möglichen weiteren Standortsuche alternativ zu Gorleben ist eine erneute Erklärung zu einem möglichen Atomendlager im Landkreis Emsland unnötig: Die Position des Landkreises ist seit Jahren eindeutig. Sie ist in öffentlichen Erklärungen, in Briefen an die jeweiligen Ministerpräsidenten und in Kreistagssitzungen, zuletzt am 7. September 2009, deutlich gemacht worden. Der Landrat hat über alle Parteigrenzen hinweg für den Landkreis in einem Schreiben an den Niedersächsischen Ministerpräsidenten McAllister betont, dass ein atomares Endlager Wahn für das Emsland nicht in Frage komme. Dabei habe er alle Kreistagsabgeordneten hinter sich gewusst. Es mutet indes eigenartig an, wenn von Wolski-Prenger nun begrüßt, dass die Ministerpräsidenten im Süden unserer Republik sich für eine Standortsuche offen zeigen und er sich ausdrücklich für eine Alternative zum Standort Gorleben ausspricht, gleichzeitig aber eine erneute Debatte um den Salzstock Wahn als Entsorgungsstandort ablehnt. „Das ist ein Spiel mit dem Feuer, das für das Emsland gefährlich werden kann“, betont Bröring. Es müsse im besonderen Interesse des Emslandes dabei bleiben, dass Gorleben zu Ende erforscht wird.
 
Auch die Forderung nach einer Entschädigung für die Gemeinden, die durch die geplante 380 kV-Leitung zum Abtransport regenerativer Energien aus der Nordsee durch das Emsland ins Ruhrgebiet belastet würden, ist nicht neu. Die habe er als Landrat eben wegen der möglichen Einschränkungen einer gemeindlichen Entwicklung nicht nur öffentlich gestellt, sondern sie auch gegenüber dem Land platziert. Das Land hat dies wiederum beim Bund eingebracht. „Mit der nun von der Bundesregierung bekundeten Absicht, den von einer Transitstrecke betroffenen Gemeinden als Entschädigung pro Kilometer 40.000 Euro zu zahlen, fühle ich mich in meiner Forderung bestätigt“, sagt Bröring. Unter dem Eindruck der vom Landkreis im vergangenen Monat durchgeführten Bürgerinformationsversammlungen halte er es aber für dringender, die bisher begrenzten Möglichkeiten einer Erdverkabelung zu erweitern. Bisher sieht das Energieleitungsausbaugesetz für Behörden nur im ganz engen Rahmen vor, eine Erdverkabelung anzuordnen, nämlich nur dann, wenn für die Streckenführung keine Alternative zur Verfügung steht und die Höchstspannungsleitung im Verlauf dieser Strecke weniger als 400 Meter von Wohnsiedlungen oder im Abstand von weniger als 200 Metern zu Wohngebäuden im Außenbereich vorbei geführt werden muss. „Einen anderen Spielraum hat die zuständige Behörde nicht. Hier bleibt das Gesetz weit hinter den Erwartungen der Bürger zurück“, sagt Bröring. Er werde sich dafür einsetzen, dass dieses Gesetz alsbald fortgeschrieben und damit den Genehmigungsbehörden ein größerer Spielraum für eine Anordnung von Erdverkabelung eingeräumt werde. Dies erhöhe unstrittig die Akzeptanz der Bevölkerung für den notwendigen Leitungsbau und führe zu einer gerechteren Lastenverteilung, da dies aus den Netztransportkosten finanziert werde, die alle Verbraucher tragen. Im Übrigen gelte, dass der Landkreis als zuständige Raumordnungsbehörde auch jetzt schon daran arbeite, da wo das Gesetz es zulasse eine Erdverkabelung im Raumordnungsbeschluss, der frühestens in der zweiten Jahreshälfte 2012 zu erwarten sei, durchzusetzen.