12.08.2011

Pressemitteilungen

12.08.2011

Brandschutzauflagen für Mastställe festgelegt

Gemeinsame Pressemitteilung von Landkreis Emsland und Landvolk Meppen. Das emsländische Landvolk und der Landkreis Emsland haben die Auflagen für einen verbesserten Brandschutz bei Stallneubauten erarbeitet. Diese Anforderungen sind ebenfalls in Absprache mit dem Niedersächsischen Landkreistag sowie den Niedersächsischen Sozial- und Landwirtschaftsministerien festgelegt worden.

Gemeinsam wurden genaue Bedingungen und Eckpunkte ausgearbeitet, die die Brandschutzkonzepte bei einer Genehmigung einer neuen Intensivtierhaltungsanlage enthalten müssen und die dem Tierschutz in besonderer Weise Rechnung tragen. „Die nun festgelegten Maßnahmen stellen sicher, dass eine Tierrettung möglich ist“, sagt Landrat Hermann Bröring. Im Brandfall sei damit die in der Niedersächsischen Bauordnung festgeschriebene „Rettung von Mensch und Tier“ (§ 20 NBauO) gewährleistet. Hermann Wester, Präsident des Landvolk-Bezirksverbands, betont: „Wir haben hier im engen Dialog mit dem Landkreis Emsland gestanden, haben viel erreicht und können mit dem Ergebnis zufrieden sein“. Grundsätzlich müssen Brandschutzkonzepte nun unter anderen folgende Auflagen erfüllen: • Dämmstoffe müssen schwer entflammbar und nicht brennend abtropfend sein (Baustoffe der Brandschutzklasse B1).
• Die elektrische Anlage muss den Bestimmungen des Verbands der Elektrotechnik und Elektronik entsprechen und alle zwei Jahre von Fachkräften kontrolliert werden.
• Im Stall ist eine Brandmeldeanlage anzubringen. Diese ist auf die Alarmanlage des Stalls aufzuschalten.
• Eine automatisch auslösende Rauch- und Wärmeabzugsanlage ist ein Muss.
• Für die Aufheizung des Stalls dürfen nur noch Warmluftgeräte ohne offene Gasflamme verwendet werden.
• Auf dem Stall installierte Photovoltaikanlagen sind vor Errichtung anzuzeigen. Dem Landkreis sind die Anlagenpläne vorzulegen und die örtliche Feuerwehr ist in die im Außenbereich anzubringende Abschaltvorrichtung der Anlage einzuweisen. Bröring ist der Überzeugung, dass es auch im Interesse der Landwirtschaft ist, den emsländischen Weg mitzugehen. Wester führt dazu aus: „Unser Berufsstand war und ist gut beraten, sich aktiv in diese Diskussion einzubringen und so die Ergebnisse mit zu gestalten. Nicht zuletzt hat unser Engagement dazu geführt, dass die auch diskutierte Feuerwiderstandsklasse F 30 nicht flächendeckend gefordert wird. Somit verdient dieser Vorstoß unsere Unterstützung“. Die Umsetzung der Feuerwiderstandsklasse F 30, die festlegt, dass ein Bauteil für mindestens über 30 Minuten einem Brand standhält, hätte die Landwirtschaft vor erhebliche Probleme gestellt, erläutert der Landvolkpräsident. Der Landkreis Emsland hat mit diesen konkreten Vorgaben die grundlegenden Konsequenzen aus einem Genehmigungsverfahren gezogen, bei dem im vergangenen Jahr erstmals der Vorrang des Tierschutzes in Intensivtierhaltungsanlagen bei einem Brandfall eingefordert worden war. Bereits seit Oktober 2010 fordert der Landkreis Emsland Brandschutzkonzepte für Neubauten in der Intensivtierhaltung. „Antragsteller haben jetzt konkrete Auflagen an der Hand, die es bei jedem Stallneubau zu berücksichtigen gilt. Wir schreiben bautechnische Maßnahmen vor, die für die Bauherren realisierbar sind und die eine zügige Tierrettung im Brandfall ermöglichen“, fasst Bröring zusammen. „Trotzdem gilt natürlich nach wie vor die Einzelfallbetrachtung, denn jedes Bauvorhaben ist individuell zu beurteilen“, so der Landrat abschließend.