Pressemitteilungen
22.06.12
Chance für Kinder
Bildungspaket bietet zusätzliche Leistungen - Anträge stellen
Meppen. Wenn Familien Sozialleistungen beispielsweise aufgrund von Arbeitslosigkeit beziehen, ist oftmals kein Geld für Freizeit- und Bildungsangebote übrig. Insbesondere Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene sind davon betroffen. Um eine Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben dennoch zu ermöglichen und den Anspruch auf Bildung zu erfüllen, hat der Bund im April 2011 das Bildungs- und Teilhabepaket ins Leben gerufen. Der Landkreis Emsland weist darauf hin, dass diese Unterstützungsleistungen bereits von vielen Familien in Anspruch genommen werden, teilweise aber noch zurückhaltend davon Gebrauch gemacht wird. „Wir wollen Eltern daran erinnern, diese den Kindern zustehenden zusätzlichen Leistungen zu nutzen, denn sie eröffnen die Chance, mitzumachen und dabei zu sein“, sagt Landrat Reinhard Winter.
Mit der Einführung des Bildungspaketes können im Landkreis Emsland gezielt rund 8.700 Kinder von Wohngeldempfängern, Empfängern des Kinderzuschlags, Personen im SGB II-Bezug sowie Sozialhilfeempfänger unterstützt werden. Um am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft teilhaben zu können, stehen monatlich jedem Kind zehn Euro zur Verfügung. Damit kann das Kind gefördert werden, um bei Musik, Sport und Spiel in Vereinen und Gruppen mitzumachen. Zudem kann das Kind an den warmen Mahlzeiten in Kindertagesstätte und Schule teilnehmen. Dafür erhalten betroffene Familien zum Eigenanteil von einem Euro einen Zuschuss bis zur Höhe der tatsächlichen Kosten für das Mittagessen.
Außerdem kann das Kind, wenn die Versetzung gefährdet ist, um ein ausreichendes Leistungsniveau zu erreichen oder aber um einen Schulabschluss zu erlangen und dieses vom Lehrer bescheinigt wird, eine angemessene Lernförderung erhalten.
Weiterhin werden Schülerbeförderungskosten erstattet, wenn es sich um eine Fahrt zur nächstgelegenen weiterführenden Schule handelt und die Kosten nicht von anderer Stelle übernommen werden. Auch Kosten für Tagesausflüge und mehrtägige Fahrten sowohl für Kindertagesstättenkinder als auch im Klassenverband können übernommen werden.
Für Schulmaterialien wie Ranzen, Stifte und Hefte erhalten betroffene Eltern im ersten Schulhalbjahr 70 Euro und im zweiten Schulhalbjahr 30 Euro. Dieses ist jeweils zum Schuljahr für Kinder von Kinderzuschlags- und Wohngeldbeziehern zu beantragen; Arbeitslosengeld II- und Sozialhilfeempfänger erhalten diese Leistungen automatisch zu den Fälligkeitsterminen (1. August bzw. 1. Februar).
Antragsformulare und weitere Informationen sind bei allen Sozialämtern der Städte und Gemeinden, im Internet auf www.emsland.de und beim Landkreis Emsland, Fachbereich Arbeit, Sachgebiet Bildung und Teilhabe, unter der Telefonnummer 05931/442596 erhältlich.
Mit der Einführung des Bildungspaketes können im Landkreis Emsland gezielt rund 8.700 Kinder von Wohngeldempfängern, Empfängern des Kinderzuschlags, Personen im SGB II-Bezug sowie Sozialhilfeempfänger unterstützt werden. Um am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft teilhaben zu können, stehen monatlich jedem Kind zehn Euro zur Verfügung. Damit kann das Kind gefördert werden, um bei Musik, Sport und Spiel in Vereinen und Gruppen mitzumachen. Zudem kann das Kind an den warmen Mahlzeiten in Kindertagesstätte und Schule teilnehmen. Dafür erhalten betroffene Familien zum Eigenanteil von einem Euro einen Zuschuss bis zur Höhe der tatsächlichen Kosten für das Mittagessen.
Außerdem kann das Kind, wenn die Versetzung gefährdet ist, um ein ausreichendes Leistungsniveau zu erreichen oder aber um einen Schulabschluss zu erlangen und dieses vom Lehrer bescheinigt wird, eine angemessene Lernförderung erhalten.
Weiterhin werden Schülerbeförderungskosten erstattet, wenn es sich um eine Fahrt zur nächstgelegenen weiterführenden Schule handelt und die Kosten nicht von anderer Stelle übernommen werden. Auch Kosten für Tagesausflüge und mehrtägige Fahrten sowohl für Kindertagesstättenkinder als auch im Klassenverband können übernommen werden.
Für Schulmaterialien wie Ranzen, Stifte und Hefte erhalten betroffene Eltern im ersten Schulhalbjahr 70 Euro und im zweiten Schulhalbjahr 30 Euro. Dieses ist jeweils zum Schuljahr für Kinder von Kinderzuschlags- und Wohngeldbeziehern zu beantragen; Arbeitslosengeld II- und Sozialhilfeempfänger erhalten diese Leistungen automatisch zu den Fälligkeitsterminen (1. August bzw. 1. Februar).
Antragsformulare und weitere Informationen sind bei allen Sozialämtern der Städte und Gemeinden, im Internet auf www.emsland.de und beim Landkreis Emsland, Fachbereich Arbeit, Sachgebiet Bildung und Teilhabe, unter der Telefonnummer 05931/442596 erhältlich.