Beobachtungsgebiet fällt am Montag
Vrees bildet Ausnahme – Vogelgrippe in Gersten gilt damit als erloschen
Meppen. Das Beobachtungsgebiet in Gersten kann ab Montag, 27. Februar, aufgehoben werden. Das Gebiet war in einem 10-km-Radius um einen Gänsezuchtbetrieb in Gersten eingerichtet worden, in dem Ende Januar das hochpathogene Vogelgrippevirus H5N8 festgestellt worden war. Die Vogelgrippe gilt damit in Gersten als erloschen. Die bisher geltenden Einschränkungen wie das Transportverbot von Eiern und lebendem Geflügel sind damit ebenfalls aufgehoben.
Weiter bestehen bleibt dagegen das Beobachtungsgebiet in der Gemeinde Vrees (Samtgemeinde Werlte). In der Stadt Friesoythe (Landkreis Cloppenburg) war Anfang Februar die hochpathogene Geflügelpest amtlich festgestellt worden, woraufhin in einem Umkreis von 10 km um den Ausbruchsbetrieb ein Beobachtungsgebiet eingerichtet worden war. Hier gelten noch die tierseuchenrechtlichen Bestimmungen, die ein Transportverbot von Eiern und lebendem Geflügel beinhalten.
Die angeordnete Aufstallungspflicht bleibt im Landkreis Emsland weiterhin bestehen.Danach ist Geflügel ausschließlich in geschlossenen Ställen oder unter einer ausreichenden Schutzvorrichtung zu halten.