Pressemitteilungen
13.07.11
Behandlung der Bienen gegen Milben weist Erfolge auf
Anordnung des Landkreises Emsland weiterhin gültig
Meppen. Der Landkreis Emsland erinnert alle Imker an die Allgemeinverfügung, die sämtliche Bienenhalter verpflichtet, ihre Bienenvölker nach der Honigernte gegen Varroatose zu behandeln. Die Verfügung trat bereits am 18. Juli 2010 in Kraft, ist weiterhin gültig und weist bereits erste Erfolge auf.
Nach Beobachtungen der emsländischen Imkervereine konnte die Ausbreitung der parasitären Bienenkrankheit, die durch die Milbe Varroa destructor hervorgerufen wird und derzeit die weltweit größte Bedrohung für die Imkerei darstellt, im Landkreis Emsland erheblich eingeschränkt werden. Durch die regelmäßige und sorgfältige Behandlung der Bienenvölker gegen die Milbe konnte nach Angaben der Vereine der Verlust an Bienenvölkern im Winter 2009/2010 von 58,74 Prozent auf 17,29 Prozent im Winter 2010/2011verringert werden.
Um dieses positive Ergebnis noch weiter verbessern zu können, ist auch zukünftig eine regelmäßige Behandlung der Tiere gegen den Schädling notwendig. Hier dürfe nicht nachgelassen werden, betonen auch die Bienenhalter. Der Landkreis Emsland bringt daher die Verfügung, die eine regelmäßige Behandlung aller Völker nach der Honiggewinnung zur Pflicht macht, nochmals zur Kenntnis.
Die Milbe befällt vorwiegend die Bienenbrut und vermehrt sich in den Brutwaben. Nachhaltig schädigt sie aber auch die erwachsene Biene und damit das ganze Bienenvolk, das durch die ständig wachsende Milbenpopulation geschwächt wird und ohne Behandlung nach wenigen Jahren zusammenbricht. Die Milbe wird durch befallene Bienen verbreitet.
Weitere Auskünfte erteilen der Fachbereich Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Landkreises Emsland unter der Telefonnummer 05931/441166 sowie die emsländischen Imkervereine.
Um dieses positive Ergebnis noch weiter verbessern zu können, ist auch zukünftig eine regelmäßige Behandlung der Tiere gegen den Schädling notwendig. Hier dürfe nicht nachgelassen werden, betonen auch die Bienenhalter. Der Landkreis Emsland bringt daher die Verfügung, die eine regelmäßige Behandlung aller Völker nach der Honiggewinnung zur Pflicht macht, nochmals zur Kenntnis.
Die Milbe befällt vorwiegend die Bienenbrut und vermehrt sich in den Brutwaben. Nachhaltig schädigt sie aber auch die erwachsene Biene und damit das ganze Bienenvolk, das durch die ständig wachsende Milbenpopulation geschwächt wird und ohne Behandlung nach wenigen Jahren zusammenbricht. Die Milbe wird durch befallene Bienen verbreitet.
Weitere Auskünfte erteilen der Fachbereich Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Landkreises Emsland unter der Telefonnummer 05931/441166 sowie die emsländischen Imkervereine.