13.03.2026

Aufstallpflicht endet im Landkreis Emsland

Überwachungszone in Bereichen der Gemeinde Rhede bildet Ausnahme

 

Meppen. Der Landkreis Emsland wird die Stallpflicht beenden. Die am 28. Oktober 2025 zum Schutz gegen die Geflügelpest in Kraft getretene Aufstallpflicht für Geflügel wird damit ab Samstag, 14. März, entfallen.

 

Ausgenommen davon ist die weiterhin bestehende Überwachungszone in Teilen der Gemeinde Rhede, die wegen eines Ausbruchs der Hochpathogenen Aviären Influenza (HPAI) im niederländischen Vlagtwedde (Provinz Groningen) festgelegt wurde. Hier gilt bis zur Aufhebung der Restriktionszone die Aufstallpflicht vorerst fort. Die Aufhebung der Überwachungszone ist für die kommende Woche vorgesehen.

 

Nach mehreren Geflügelpestausbrüchen in Niedersachsen hatte der Landkreis Emsland die Aufstallpflicht angeordnet. Im Zuge des aktuellen bundesweiten Geflügelpestgeschehens war im Landkreis Emsland Ende Oktober 2025 der erste amtlich bestätigte HPAI-Fall in einer Putenmasthaltung in der Gemeinde Geeste festgestellt worden.

 

Da weiterhin ein Restrisiko des Eintrags über heimische Wildvögel nicht auszuschließen ist, sind die Einhaltung und konsequente Umsetzung der Biosicherheitsmaßnahmen (u. a. konsequente Reinigung von Schuhwerk, Geräten und Fahrzeugen und die Sicherung von Futter, Wasser und Einstreu gegen Wildvögel) von höchster Bedeutung.