25.11.2019

Aufklärungsarbeit für Betroffene

Landkreis und Vitus veranstalten Fachtag zum Bundesteilhabegesetz

 

Meppen. Das Gesetz „zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung“ (Bundesteilhabegesetz/BTHG) sorgt mit weitereichenden Veränderungen für Bewohner in bislang stationären Wohnformen für Kopfzerbrechen. Es tritt ab 1. Januar 2020 in Kraft. Um alle Betroffenen gemeinsam auf den aktuellen Stand der gesetzlichen Rahmenbedingungen zu bringen, hatte der Landkreis Emsland gemeinsam mit Vitus, stellvertretend für die drei großen Träger der Behindertenhilfen im Emsland, zu einem Fachtag eingeladen. Über 100 Fachkräfte nahmen an der Veranstaltung in der Meppener Kreisverwaltung teil. „Die große Resonanz verdeutlicht eindrucksvoll den Informationsbedarf in diesem Bereich“, sagte die Sozialdezernentin des Landkreises Emsland, Dr. Sigrid Kraujuttis.

 

Nach der Begrüßung durch Kraujuttis versorgten Rechtsanwalt für Sozialrecht Reinhold Hohage und Manuela Schacht von con_sens Hamburg die Teilnehmer mit den wichtigsten Informationen zum BTHG und dem neuen System zur Bedarfsfeststellung B.E.Ni. Bei der anschließenden Diskussion konnten zahlreiche Fragen zu Bedarfen, Wünschen und Herausforderungen bei der Umsetzung geklärt werden. Aus Sicht von Marco Strodt-Dieckmann, Kompetenzfeldleiter Wohnen & Lebensgestaltung bei Vitus, brachte der Tag eine besonders wichtige Erkenntnis hervor: „Beim Thema Teilhabe geht es nur gemeinsam! Kostenträger, Anbieter und Beratung sitzen zusammen in einem Boot. In der Hinsicht sind wir mit der trägerübergreifenden Zusammenarbeit im Emsland wie z.B. bei dieser Veranstaltung auf dem richtigen Weg.“ Klar sei auch, dass die komplette Umsetzung des BTHG Jahre dauern und eine weitreichende Weiterentwicklung in vielen Bereichen voraussetzen werde.

 

Bild: (v. l.) Rechtsanwalt Reinhold Hohage, Marco Strodt-Dieckmann von Vitus, Sozialdezernentin Dr. Sigrid Kraujuttis und Manuela Schacht von con_sens Hamburg informierten gemeinsam auf einem Fachtag über die bevorstehenden Änderungen durch das neue Bundesteilhabegesetz. (Foto: Landkreis Emsland)