03.11.2025

Asylsuchende haben Bezahlkarte im Gepäck

Landkreis Emsland: Zuweisung von insgesamt 53 Personen bis März 2026

 

Meppen. Der Landkreis Emsland muss in der Zeit vom 1. Oktober 2025 bis 30. März 2026 insgesamt 327 Asylsuchende aufnehmen. Dies sieht der aktuelle Erlass des Nds. Ministeriums für Inneres, Sport und Digitalisierung vom 13. Oktober vor. Neu im Gepäck haben Asylsuchende und geflüchtete Personen die Bezahlkarte.

 

Wegen einer Überquote aus dem vorherigen Verteilzeitraum von 210 Personen und weiterer Aufnahmen von Kriegsvertriebenen aus der Ukraine im September/Oktober dieses Jahres besteht für den Landkreis Emsland eine tatsächliche Aufnahmeverpflichtung von aktuell 53 Personen. Daher werden dem Landkreis Emsland bis Ende März 2026 monatlich zwölf Asylsuchende zugewiesen.

 

Neu in Niedersachsen ankommende Asylsuchende erhalten die Bezahlkarten in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes Niedersachsen. Bei einer Zuweisung in den Landkreis Emsland werden die Karten von den emsländischen Städten, Gemeinden und Samtgemeinden übernommen. Da der Landkreis Emsland bislang seine Zuweisungsquoten übererfüllt hat, gab es seit Februar 2025 lediglich 21 Zuweisungen, das heißt, die aufnehmenden Städte, Gemeinden und Samtgemeinden haben diese Bezahlkarten übernommen. „Mit den neu zugewiesenen Asylsuchenden werden weitere Personen, die eine Bezahlkarte in der Landesaufnahmebehörde erhalten haben, hinzukommen“, sagt die zuständige Sozialdezernentin Dr. Sigrid Kraujuttis.

 

Darüber hinaus haben die emsländischen Städte, Gemeinden und Samtgemeinden bereits begonnen, die rund 850 hier im Emsland lebenden Personen im Grundleistungsbezug auf die Bezahlkarte umzustellen. Das Land Niedersachsen gibt vor, dass bis zum Jahresende landesweit der Umstellungsprozess abgeschlossen wird und hier lebende Asylbewerber und Geduldete mit einer Bezahlkarte ausgestattet sein sollen.

 

„Mit der Einführung der Bezahlkarte und der Umstellung der Bestandsfälle entfällt in der Regel das monatliche Abholen von Geldleistungen. Ebenso reduziert sich der Aufwand bei der Sparkasse Emsland, weil nicht wie bisher Barschecks eingelöst und ausgezahlt werden müssen. Umgekehrt können Asylbewerber und Geduldete leichter bezahlen, auch wenn sie noch kein Bankkonto besitzen“, benennt Kraujuttis die Vorteile der Bezahlkarte.

 

Das landesweit einheitliche Bezahlkartensystem steht den emsländischen Städten, Gemeinden und Samtgemeinden seit April 2025 zur Verfügung. Die emsländischen Städte, Samtgemeinden und Gemeinden verwalten das System eigenständig. Vorgesehen ist die Bezahlkarte für Ausländer, die so genannte Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten. Hierbei handelt es sich überwiegend um Personen, denen eine Aufenthaltsgestattung zum Zwecke der Durchführung des Asylverfahrens ausgestellt wurde. Die Zahlung der Asylbewerberleistungen auf die Bezahlkarte ist verpflichtend. Dies gilt auch dann, wenn die Person ein Bankkonto besitzt. Die Bezahlkarte ist als Debitkarte nur in Deutschland nutzbar. In der Regel können pro Person und Monat lediglich 50 Euro in bar abgehoben werden.