31.10.2025

Weiterer Geflügelbetrieb von Vogelgrippe betroffen

 

18.000 Putenhähne mit Hochpathogenem Influenza-A-Virus H5N1 infiziert

 

Lengerich. Im Landkreis Emsland liegt ein weiterer amtlich bestätigter Fall von Vogelgrippe (Hochpathogene Aviäre Influenza, HPAI) vor. Betroffen ist ein Putenmastbetrieb mit etwa 18.000 Putenhähnen in der Samtgemeinde Lengerich.

Es handelt sich nach Ergebnissen des Friedrich-Löffler-Instituts (FLI) um eine Infektion mit dem Hochpathogenen Influenza-A-Virus H5N1. Die Tiere des betroffenen Bestandes wurden durch eine Fachfirma tierschutzgerecht getötet; der Betrieb wird im Anschluss gründlich gereinigt und desinfiziert.

 

Im Fall eines Vogelgrippeausbruchs gelten nach tierseuchenrechtlichen Vorschriften bestimmte Maßgaben und Regelungen, die durch den Landkreis Emsland veranlasst bzw. durchgesetzt werden. Diese Maßnahmen dienen dem Schutz vor einer weiteren Ausbreitung des HPAI-Virus. Dazu gehören die Festlegung von Restriktionszonen (Schutzzone und Überwachungszone) rund um einen Ausbruchsbetrieb. Die Schutzzone liegt in einem Radius von 3 km und die Überwachungszone in einem Umkreis von 10 km um die betroffene Tierhaltung.

 

In der Schutzzone rund um den Ausbruchsbetrieb in der Samtgemeinde Lengerich liegen 15 gewerbliche Betriebe mit rund 280.000 Stück Geflügel und 22 Hobbyhaltungen mit 350 Stück Geflügel. Die Überwachungszone im Landkreis Emsland umfasst 55 gewerbliche Betriebe mit über drei Mio. Tieren und 240 Hobbyhaltungen mit rund 3900 Tieren. Der Landkreis Osnabrück ist vom 10 km-Radius ebenfalls betroffen.

 

Da die Verbreitung der Geflügelpest auf andere Bestände insbesondere durch den Handel mit betroffenen Tieren, deren Eiern oder sonstigen Produkten erfolgt, ist in den Restriktionszonen der Transport von lebendem Geflügel und von Eiern verboten. Eine Verbreitung kann auch indirekt erfolgen, beispielsweise durch kontaminierte Fahrzeuge, Personen, Geräte, Verpackungsmaterial oder durch Kontakt zu infizierten Wildvögeln. Daher sind die im Landkreis Emsland bestehende Allgemeinverfügung zur Aufstallung von Geflügel sowie die entsprechenden Biosicherheitsmaßnahmen (u. a. Tragen von Schutzkleidung und desinfizierten Schuhen bei Betreten des Tierbestandes) konsequent einzuhalten.

 

Es handelt sich im aktuell bundesweit stattfindenden Geflügelpestgeschehen um den zweiten Ausbruch von Vogelgrippe in einem Geflügel haltenden Betrieb im Landkreis Emsland. Erst am gestrigen Donnerstag (30. Oktober) war ein Fall in einer Putenmasthaltung mit 4400 Tieren in der Gemeinde Geeste amtlich bestätigt worden.

 

Weitere Informationen u. a. zur Lage der Restriktionsgebiete sind unter www.emsland.de (Startseite) zu finden.