10.01.2020

Antrag für Schwertransport liegt vor

„Baumschnitt aufs Notwendigste beschränken“ – Zahlreiche verkehrliche Regelungen erforderlich

 

Meppen. Ein neuer Antrag für einen Schwertransport von Haselünne-Flechum zum Güterverkehrszentrum (GVZ) in Dörpen wurde nun vom zuständigen Transportunternehmen beim Landkreis Emsland gestellt.

 

Zwei Stahlbehälter sollen mit speziellen Fahrzeugen über die Straße bis zum GVZ transportiert werden, um dort mit Zielort Dänemark weiterverschifft werden zu können. „Die Antragsunterlagen liegen uns vollständig vor und werden nun geprüft“, sagt der zuständige Dezernent Dirk Kopmeyer. In der Folge wird ein Gesprächstermin im Meppener Kreishaus stattfinden, bei dem gemeinsam mit den betroffenen Kommunen, dem Antragsteller und weiteren Beteiligten (u. a. Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr in Lingen) der Antrag erörtert wird. Aspekte wie Terminplanung sowie der naturfachliche Eingriff und dessen Kompensation werden thematisiert. „Wegen der Ausmaße des Transports stellt sich auch die Frage nach der geeigneten Streckenführung und nach möglichen Alternativen“, erläutert Kopmeyer. Die Strecke war im ursprünglich vorliegenden Antrag vom Mai 2019 von Haselünne-Flechum, dem Sitz des fertigenden Unternehmens, über Lähden, Hüven, Sögel, Werpeloh, Börger, Börgerwald und Börgermoor festgelegt worden. Es stünden nun intensive Abwägungen, sowohl in straßenverkehrlicher als auch naturfachlicher Hinsicht, an, sagt der zuständige Dezernent. Diese könnten allerdings auch dazu führen, dass der Streckenverlauf beibehalten werden müsse.

 

„Der Fokus liegt in diesem Verfahren insbesondere auf dem Baumschnitt, der leider nicht vermieden werden kann. Er wird aber unbedingt auf das Notwendigste beschränkt“, betont Kopmeyer. Dies ermöglichen Kriterien wie ein geringerer Sicherheitsabstand zu den zu transportierenden Stahlbehältern sowie ein so genannter „3 d scan“, mit dem die Fracht auf der Strecke simuliert und der genaue Baumbeschnitt festgelegt werden konnte. Ebenfalls werden Änderungen an der Höhe des Fahrzeugs sowie an dessen Lenk- und Laufeigenschaften eine Rolle spielen.

 

Bereits vor Antragstellung sind in Frage kommende Strecken durch ein naturfachliches Sachverständigenbüro abgefahren und Bäume an den Strecken hinsichtlich eines möglichen Beschnitts begutachtet worden. Diese Ergebnisse sowie die Höhe der erforderlichen Kompensation sind in einem Baumgutachten festgehalten worden. Die Bäume an der Strecke von Felchum bis Hüven sind bereits im Rahmen des ersten Antragsverfahrens beschnitten worden. Sie werden bei den künftigen Ausgleichsmaßnahmen ebenfalls berücksichtigt.

Der zeitliche Rahmen für die Arbeiten ist begrenzt: Am 1. März beginnt die Brut- und Setzzeit und damit das Verbot für einen Baumbeschnitt.

 

Über die naturfachlichen Fragen hinaus sind für den Transport Hochspannungs- und Telefonleitungen abzuschalten bzw. zu entfernen, Straßenschilder müssen versetzt und Ampeln verschwenkt oder abgebaut werden.

 

Im Mai des vergangenen Jahres hat der Transport nicht stattfinden können, weil Kritik an den zuvor laufenden Baumschnittarbeiten laut geworden war. Seitdem lagern die Behälter auf dem Gelände des herstellenden Unternehmens. Der Antrag für den Transport war seinerzeit beim Kreis Steinfurt gestellt und dort genehmigt worden.