Pressemitteilungen
26.04.2011
1. Mai-Feiertag vermehrt Jugendschutzkontrollen
KomA-Projekt: Verantwortung im Umgang mit Alkohol stärken Meppen. Aktuelle Studien ergaben, dass Jugendliche immer früher anfangen, Alkohol zu konsumieren. Auch im Emsland sieht die Realität nicht anders aus; erst kürzlich durchgeführte Umfragen bestätigen dies. Das KomA-Projekt, eine Kooperation von Landkreis Emsland und der katholischen Jugendarbeit, will hier beraten und aufklären. Anlässlich des bevor stehenden 1. Mai-Feiertags weist das Team auf die Gefahren des unmäßigen Alkoholkonsums hin.
Dabei macht es deutlich, dass ein generelles Verbot von Alkohol keine Wirkung zeige. Nur die Aufklärung über die Folgen und der Appell an die Verantwortung jedes Einzelnen, seien sinnvoll. Das zeige sich auch während der Schulungen durch das KomA-Team in Schulklassen und Jugendeinrichtungen. In diesen Schulungen sollen die Unterschiede zwischen Genuss, Missbrauch und Abhängigkeit von Alkohol, wobei die Übergänge oftmals fließend sind, deutlich gemacht und vor einem unkontrollierten Umgang mit Alkohol gewarnt werden. Auch die Promilleberechnung eines durchschnittlichen Wochenendes ist Bestandteil dieser Schulung. Dies macht den Jugendlichen deutlich, ab welcher Promillezahl welche – zumeist negativen - Nebeneffekte auftreten. Aber nicht nur die Jugendlichen selbst, sondern auch Eltern tragen Verantwortung: Sie müssen sich mit dem Konsumverhalten ihrer Kinder auseinander setzen. In einer erst kürzlich im Meppener Kreishaus abgehaltenen Fortbildung für Fachkräfte der Jugend- und Schulsozialarbeit zum Thema „Alkohol und Sucht – Hintergründe und Fakten“ stand die Vermittlung des KomA-Ansatzes an erster Stelle: Alkohol nicht verbieten, aber einen verantwortungsbewussten Umgang stärken. Mit den Fortbildungen wird Alkoholprävention auf eine breite Basis gestellt, denn oftmals fehlen vor Ort Ansprechpartner zu diesem Thema, und der Weg zur Beratungsstelle ist für viele ein zu großer Schritt. Der Landkreis Emsland weist insbesondere aufgrund des Maifeiertags darauf hin, dass nach dem Jugendschutzgesetz kein Alkohol an unter 16-Jährige ausgegeben werden darf. Der Verkauf und Konsum von Spirituosen sind erst ab 18 Jahren erlaubt. 16-Jährige ohne Begleitung der Eltern müssen ab 24 Uhr Gaststätten, Diskotheken und Tanzveranstaltungen verlassen. Bei den Feierlichkeiten zum 1. Mai wird es vermehrt Jugendschutzkontrollen geben, um zu verhindern, dass Jugendliche sich und andere durch übermäßigen Alkoholkonsum gefährden. Nähere Informationen sind beim Landkreis Emsland, Fachbereich Jugend, unter der Telefonnummer 05931/442464 und der E-Mail-Adresse erhältlich.