Regionalplanung

Die Regionalplanung, die die Landkreise übernehmen, liegt im deutschen Planungssystem zwischen der niedersächsischen Landesplanung und der Flächennutzungsplanung sowie der Bauleitplanung der Städte und Gemeinden innerhalb des Landkreises. Inhaltlich werden auf diesem Wege raumbedeutsame Planungen und Maßnahmen von überörtlicher Bedeutung abgestimmt.

 


 

2. Änderung Regionales Raumordnungsprogramm 2010 für den Landkreis Emsland (Vierstreifiger Ausbau der Europastraße E 233) – Einleitung des Beteiligungsverfahrens

 

 


 

Planungs- und Bauvorhaben in den Niederlanden

Bürgerbroschüre informiert über Beteiligungsmöglichkeiten und Rechtsschutz

 

Die Broschüre wurde im Auftrag der Deutsch-Niederländischen Raumordnungskommission – Unterkommission Nord und Unterkommission Süd – in Zusammenarbeit mit der Saxion Universität Enschede und dem Zentralinstitut für Raumplanung (ZIR) an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster erarbeitet.


Ziel der Broschüre ist, über Beteiligungsmöglichkeiten und Rechtsschutz bei Planungs- und Bauvorhaben im jeweiligen Nachbarland zu informieren. Der Lärm eines Industriebetriebes oder die von einem Tiermastbetrieb ausgehenden Gerüche machen an Landesgrenzen keinen Halt. Gleiches gilt für die optischen Auswirkungen von großen Windenergieanlagen, beim Bau großer Straßen oder von Einkaufszentren. Die Existenz oder der Betrieb von Anlagen im Grenzbereich Deutschland/Niederlande betrifft nicht nur die Bürger und Umwelt im eigenen Land, sondern kann ebenso Auswirkungen im Nachbarland haben.


Daraus ergeben sich Fragen: Welche Verfahren müssen abgearbeitet werden, um eine derartige Anlage bauen und betreiben zu dürfen? Wie erfahre ich als Bürger davon und wie und wann kann ich mich beteiligen? Welche Klagemöglichkeiten eröffnen sich, wenn ich mit dem Ergebnis nicht einverstanden bin?


Die Bürgerbroschüre zur grenzüberschreitenden „Beteiligung und zum Rechtsschutz bei Planungs- und Bauvorhaben in Deutschland und den Niederlanden” wurde in deutscher und niederländischer Sprache veröffentlicht.

 

Sie kann kostenlos auf der Internetseite des Amtes für regionale Landesentwicklung Weser-Ems heruntergeladen werden:

 


  

1. Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramm 2010 für den Landkreis Emsland (RROP 2010) im sachlichen Teilabschnitt Energie

 

Der Kreistag des Landkreises Emsland hat in seiner Sitzung am 21. Dezember 2015 die 1. Änderung des RROP 2010 – sachlicher Teilabschnitt Energie als Satzung beschlossen. Die 1. Änderung des RROP 2010 – sachlicher Teilabschnitt Energie wurde vom Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems mit Bescheid vom 28. Januar 2016 genehmigt.

 

Mit der Veröffentlichung im Amtsblatt des Landkreises Emsland am 15. Februar 2016 erlangt die 1. Änderung des RROP 2010 – sachlicher Teilabschnitt Energie Rechtskraft.

 

Download:

 

1. Änderung des Regionalen Raumordungsprogramms 2010 für den Landkreis Emsland (RROP 2010) – sachlicher Teilabschnitt Energie

 

 

 


  

Raumordnungsverfahren 380-kV-Leitung von Dörpen West zum Niederrhein

 

Der Landkreis Emsland hat am 23. Januar 2013 das Raumordnungsverfahren für den niedersächsischen Abschnitt der geplanten 380-kV-Leitung von Dörpen West zum Niederrhein abgeschlossen. In die Prüfung und Bewertung verschiedener Varianten wurden alle raumrelevanten Belange einbezogen, wobei insbesondere energiewirtschaftliche Aspekte sowie der Schutz der Bevölkerung und des nahen Wohnumfeldes, die Belange von Natur und Landschaft, des Orts- und Landschaftsbildes und der Land- und Forstwirtschaft thematisiert wurden.

 

Das Ergebnis ist ein ca. 1 km breiter Korridor, der den Suchraum für eine konkrete Trasse im noch folgenden Planfeststellungsverfahren darstellt. Zur Vermeidung bzw. Verminderung festgestellter Konflikte ist die Entscheidung an Voraussetzungen und Maßgaben gebunden. Hierzu gehören u. a. verschiedene Teilverkabelungsabschnitte, in denen der Abstand zu Wohngebäuden von 200 m (im Außenbereich) bzw. 400 m (im unbeplanten Innenbereich gem. § 34 BauGB bzw. im Geltungsbereich eines entsprechenden Bebauungsplans) nicht eingehalten werden kann.

 

Der Landesplanerischen Feststellung ging ein umfassendes Planungs- und Beteiligungsverfahren voraus, für das auch eine eigens eingerichtete Internetplattform genutzt werden konnte. Betroffene Kommunen, Träger öffentlicher Belange sowie die Öffentlichkeit haben sich intensiv beteiligt.

 

Weitere Informationen zum Netzausbau in Niedersachsen finden Sie unter www.netzausbau-niedersachsen.de.

 

Hier finden Sie entsprechende weiterführende Unterlagen:

 

 

 

Ansprechpartner:

Landkreis Emsland

Herr Stephan Griesehop

-Abt. Raumordnung, Städtebau und Klimaschutz-

Tel.: 05931 44-1526

E-Mail: stephan.griesehop@emsland.de   

 


  

Regionales Raumordnungsprogramm 2010 für den Landkreis Emsland (RROP 2010)

 

Der Kreistag des Landkreises Emsland hat in seiner Sitzung am 17. Januar 2011 das RROP 2010 als Satzung beschlossen.
Das RROP 2010 wurde vom Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung - Regierungsvertretung Oldenburg - mit Bescheid vom 1. April 2011 genehmigt.


Mit der Veröffentlichung im Amtsblatt des Landkreises Emsland am 31. Mai 2011 erlangt das RROP 2010 Rechtskraft.


Bitte beachten: Durch rechtskräftige Urteile des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 28. August 2013, Az.: 12 KN 22/10 und 123 KN 146/12, wurde das RROP 2010 des Landkreises Emsland hinsichtlich des Teilbereichs Windenergie für unwirksam erklärt. Seit dem 15.02.2016 gilt die 1. Änderung des RROP 2010 im sachlichen Teilabschnitt Energie (siehe oben).

 

Download:

 

Regionales Raumordungsprogramm 2010 für den Landkreis Emsland (RROP 2010)

 

 

Das RROP 2010 einschließlich Kartenteil ist auch als Druckfassung gegen eine Gebühr von 25.- € pro Stück erhältlich. Bestellungen per E-Mail bitte an Regionalplanung@emsland.de oder telefonisch bei Monika Panjer (05931 44-2527).