Kindertagespflegegeldrechner

 

Einkommen:
Als Einkommen wird die Summe der positiven Einkünfte lt. Steuerbescheid des vorletzten Jahres gewertet, sog. negative Einkünfte (z.B. Verluste aus Gewerbebetrieb oder Vermietung und Verpachtung) führen zu keiner Verringerung des anzurechnenden Einkommens aus nichtselbstständiger Erwerbstätigkeit. Liegt ein Steuerbescheid nicht vor, wird hilfsweise aufgrund aktueller Einkommensunterlagen der Jahresbetrag hochgerechnet.

Sollte bereits ein Kind den Kindergarten besuchen, liegt darüber eine Einstufung in eine der 4 Beitragsstufen (I bis IV) bereits vor. Diese Einstufung wird dann natürlich übernommen.


Anzahl mtl. Betreuungsstunden (tagsüber):

Anzahl mtl. Betreuungsstunden (nachts):

Berechnen

Die Auskünfte durch diesen Beitragsrechner erfolgen ohne Gewähr!



Kindertagespflegegeld:
Dies ist der Betrag, der durch den Landkreis Emsland zur Finanzierung der Kindertagespflege an die Betreuungsperson ausgezahlt wird. Im Einzelfall kann auch eine Auszahlung an die Eltern erfolgen, wenn z.B. ein Beschäftigungsverhältnis vorliegt und die Kindertagespflegeperson nicht selbstständig tätig ist. Die Kindertagespflegeperson kann darüber hinaus auf Antrag einen Zuschuss zu den Kosten der Kranken- und Pflegeversicherung, der Alterssicherung sowie der Unfallversicherung erhalten.



Elternbeitrag in der Kindertagespflege:
Dieser Elternbeitrag wäre aufgrund der Kombination aus Einkommensstufe und Stundenumfang der Kindertagespflege durch die Kindeseltern an den Landkreis Emsland zu zahlen.



 

Weitere Hinweise:

 

Auf der Internetseite http://www.familienzentrum-emsland.de finden Sie weitere allgemeine Infos zur Kindertagespflege.