Der Kreiselternrat im Landkreis Emsland


Der Kreiselternrat, kurz KER ist ein Gremium, welches gem. § 97 Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) die Interessen der Eltern im Landkreis Emsland vertritt und über verschiedene Fragen und Anliegen berät, die für die Schulen im Kreisgebiet von besonderer Bedeutung sind. Er ist dazu berechtigt, Vorschläge hervorzubringen und Stellungnahmen abzugeben.

 

Jede öffentliche oder sich in freier Trägerschaft befindliche Schule, die innerhalb des Kreisgebietes liegt, wählt aus den Schulelternräten Delegierte oder Vertreter über Direktmandate. Die Delegierten wählen dann Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder für den Kreiselternrat. Der Kreiselternrat setzt sich aus den Direktmandaten und den gewählten Mitgliedern aus der Mitte der Delegierten zusammen. In der konstituierenden Sitzung wird der Vorstand des Kreiselternrates gewählt. Das Gremium besteht laut NSchG aus maximal 35 Mitgliedern im Landkreis Emsland.

 

Das Gremium wird für zwei Schuljahre gewählt. Folgende Themen könnten beispielsweise diskutiert werden:

 

  • Schulsozialarbeit
  • Schülerbeförderung
  • Inklusion
  • Flüchtlingssituation im Landkreis Emsland

 

Der Landkreis Emsland stellt Räume und Geschäftsbedarf zur Verfügung und führt die Wahlen durch.

 

Weiterhin entsendet der Kreiselternrat im Landkreis Emsland drei Vertreter/innen in den Schulausschuss des emsländischen Kreistages. Zwei Vertreter/innen für die allgemeinbildenden Schulen und eine/n Vertreter/in für die berufsbildenden Schulen.

 

Die Neuwahlen des Kreiselternrates finden alle zwei Jahre im Herbst statt.

 

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Kreiselternrates: https://kreiselternrat-emsland.de/

 

Ansonsten steht Ihnen auch der Fachbereich Bildung, Kultur und Sport des Landkreises Emsland, Frau Willms, Kreishaus Meppen, Raum 384, Tel.: 05931 44-2384, E-Mail: sabrina.willms@emsland.de, zur Verfügung.