Was erledige ich wo?
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Leistungsbeschreibung
Sie haben eine länger als 6 Monate andauernde Gesundheitsstörung oder Krankheit die sich auf die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft auswirkt, dann können Sie dies als Behinderung feststellen lassen.
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Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
Fachlich freigegeben am
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