Was erledige ich wo?
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Leistungsbeschreibung
Verfahrensablauf
An wen muss ich mich wenden?
Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.
Voraussetzungen
- abgeschlossenes Hochschulstudium mit Schwerpunkt Markscheidewesen oder Bergvermessungswesen mit einem Mastergrad oder einem gleichwertigen Abschluss und
- Befähigung für das zweite Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung "Technische Dienste"
- die für die Ausübung der Tätigkeit erforderliche Zuverlässigkeit und gesundheitliche Eignung
- Angehörige anderer Staaten werden als Markscheider oder Markscheiderinnen anerkannt, wenn
- ihre berufliche Qualifikation der in Deutschland geforderten Ausbildung, Prüfung und Befähigung gleichgestellt ist und
- sie über ausreichende Sprachkenntnisse verfügen sowie
- die für die Ausübung der Tätigkeit erforderliche Zuverlässigkeit und gesundheitliche Eignung besitzen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Antrag
- Lebenslauf
- Nachweis über die berufliche Qualifikation und die gesundheitliche Eignung
- Erklärung, dass ein Führungszeugnis (Belegart O) beantragt wurde
- Erklärung über die Anschrift der bestehenden oder vorgesehenen Arbeitsräume
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 15.3 an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Bearbeitungsdauer
Bearbeitungsdauer: 3 Monate
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
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