Was erledige ich wo?
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Leistungsbeschreibung
Für die Beseitigung von baulichen Anlagen (Abbruch) gelten u. a. auch die Regelungen der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO).
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gesundheit
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