Was erledige ich wo?
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Leistungsbeschreibung
Im Pfandleihgewerbe haben Pfandleiherinnen/Pfandleiher das Pfand spätestens 6 Monate nach Eintritt der Verwertungsberechtigung zu verwerten.
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
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