Was erledige ich wo?
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Leistungsbeschreibung
Nach einer Namensänderung bei einer Scheidung oder Aufhebung einer Lebenspartnerschaft wird ein neuer Personalausweis benötigt.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
- der jetzige (Kinder-)Personalausweis, gültige (Kinder-)Reisepass
- Geburtsurkunde
- Scheidungsurkunde. Es wird auch die Vorlage von Familienbüchern akzeptiert.
- richterliche Entscheidung über die Aufhebung der Lebenspartnerschaft
Welche Gebühren fallen an?
Informationen zu Gebührenregelungen bezüglich der Aktivierung von Funktionen enthält die Leistung "Personalausweis Ausstellung".
Aufschlag bei Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland
Abgabe: EUR 30,00
Antragsteller ab 24 Jahren
Gebühr: EUR 28,80
Antragsteller unter 24 Jahren und bei erstmaliger Ausstellung für Kinder und Jugendliche
Gebühr: EUR 22,80
Aufschlag bei Ausstellung außerhalb der Dienstzeit/bei nicht zuständiger Stelle
Gebühr: EUR 13,00
Welche Fristen muss ich beachten?
Antragsteller ab einschließlich 24 Jahre
Geltungsdauer: 10 Jahre
Antragsteller unter 24 Jahre
Geltungsdauer: 6 Jahre
Bearbeitungsdauer
Bearbeitungsdauer: 4 Wochen
Anträge / Formulare
Die Stellung eines förmlichen Antrags ist nur durch den Antragsteller (ab dem 16. Lebensjahr) bzw. den gesetzlichen Vertreter möglich. Eine Vertretung durch Bevollmächtigte ist nicht zulässig.
Was sollte ich noch wissen?
In begründeten Ausnahmefällen ist die Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises möglich.
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
49832 Freren
49830 Freren
Montag - Mittwoch
08:30 Uhr bis 16:00 Uhr
Donnerstag
08.30 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag
08:30 Uhr bis 12.30 Uhr
Samstag
10:00 Uhr bis 12:00 Uhr