Was erledige ich wo?
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Eine ganze Reihe von Dienstleistungen, die online abgewickelt werden können, finden Sie zudem im virtuellen Kreishaus, dessen Bandbreite kontinuierlich erweitert und ergänzt wird.
Leistungsbeschreibung
Melderechtliche Datenänderungen (z. B. Heirat, Geburt eines Kindes) müssen weiterhin der zuständigen Gemeinde (Standesamt oder Meldebehörde) mitgeteilt werden. Diese senden die Änderungen automatisch an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt). Sofern diese Änderungen Auswirkungen auf Ihre elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) haben (z. B. Änderung der Steuerklasse oder des Kinderfreibetrags), werden sie Ihrem Arbeitgeber elektronisch zum Abruf zur Verfügung gestellt.
Bis die geänderten ELStAM bei Ihrer Gehaltsabrechnung berücksichtigt werden, können mehrere Wochen vergehen.
Ihr Arbeitgeber kann die Änderungen dann auch rückwirkend anwenden und die zwischenzeitlich vorgenommenen Gehaltsabrechnungen korrigieren.
Teaser
Wenn sich Ihre Adress- oder Personendaten ändern, müssen Sie die geänderten Daten mitteilen.
An wen muss ich mich wenden?
Die Änderungen werden von der zuständigen Gemeinde (Standesamt oder Meldebehörde) entgegengenommen und bearbeitet.
Voraussetzungen
Keine
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis bzw. Reisepass
- entsprechende Nachweise über die eingetretene Änderung im Original (z. B. Heiratsurkunde, Geburtsurkunde des Kindes)
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Weiterführende Informationen
Weiterführende Informationen finden Sie ggf. auf der Internetseite der zuständigen Stelle.
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Finanzministerium
- Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale
- Änderung des Kirchensteuerabzugs bei Kirchenaustritt
- Änderung des Kirchensteuerabzugs bei Kircheneintritt
- Eheschließung führt zur Änderung der Steuerklasse
- Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale Änderung
- mehr ... ...
- Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale Änderung der Steuerklasse nach Tod des Ehegatten oder einer Lebenspartnerin bzw. eines Lebenspartners
- Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale Änderung der Steuerklasse von eingetragenen Lebenspartnerschaften
- Hauptarbeitgeber zuordnen
- Steuerklasse ändern getrenntlebende Ehegatten bzw. Lebenspartner
- Steuerklasse ändern nach Wiederaufnahme der ehelichen oder lebenspartnerschaftlichen Gemeinschaft
- Steuerklasse Änderung Alleinerziehende beantragen
- Wechsel der Steuerklassen während der Ehe oder Lebenspartnerschaft beantragen
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