Was erledige ich wo?
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Leistungsbeschreibung
Vor Ablauf des Personalausweises muss ein neuer Personalausweis beantragt werden. Ist die Neuausstellung nicht innerhalb der verbleibenden Gültigkeitsdauer möglich, muss für die Übergangszeit ein vorläufiger Personalausweis beantragt werden.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
- der jetzige (Kinder-)Personalausweis
Welche Gebühren fallen an?
Informationen zu Gebührenregelungen bezüglich der Aktivierung von Funktionen enthält die Leistung "Personalausweis Ausstellung".
Antragsteller ab 24 Jahren
Gebühr: EUR 37,00
Aufschlag bei Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland/durch eine nicht zuständige Behörde im Inland auf Veranlassung einer Person, die ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland hat
Gebühr: EUR 30,00
Antragsteller unter 24 Jahren
Gebühr: EUR 22,80
Aufschlag bei Ausstellung außerhalb der Dienstzeit/bei nicht zuständiger Stelle
Gebühr: EUR 13,00
Welche Fristen muss ich beachten?
Antragsteller ab einschließlich 24 Jahre
Geltungsdauer: 10 Jahre
Antragsteller unter 24 Jahre
Geltungsdauer: 6 Jahre
Bearbeitungsdauer
Bearbeitungsdauer: 4 Wochen
Rechtsgrundlage
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
49808 Lingen (Ems)
Neue Straße 5
49808 Lingen (Ems)
Mo. bis Mi. 9.00 - 16.00 Uhr
Do. 9.00 - 17.00 Uhr
Fr. 9.00 - 12.30 Uhr
Sa. 9.00 - 12.00 Uhr
Anzahl: 2 Gebühren: ja
Anzahl: 156 Gebühren: ja