Was erledige ich wo?
Auf dieser Seite werden Inhalte eines niedersachsenweiten Systems eingebunden. Manche Browsereinstellungen/Popup-Blocker stellen diese Seiten nicht korrekt dar. Bestätigen Sie in diesem Fall bitte den Sicherheitshinweis Ihres Browsers oder folgen Sie diesem Link, um die Abfrage in einem neuen Fenster zu öffnen.
Eine ganze Reihe von Dienstleistungen, die online abgewickelt werden können, finden Sie zudem im virtuellen Kreishaus, dessen Bandbreite kontinuierlich erweitert und ergänzt wird.
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit haben und im Ausland wohnen, dann können Sie Ihren Reisepass in der für Sie zuständigen deutschen Auslandsvertretung beantragen (Botschaft oder Konsulat). Sie müssen den Reisepass grundsätzlich persönlich beantragen.
Wenn Sie Ihren Reisepass verloren haben oder er Ihnen gestohlen wurde, kann die Auslandsvertretung Ihnen einen Reiseausweis zur Rückkehr nach Deutschland ausstellen. Diese Papiere werden für die Dauer der beabsichtigten Reise, höchstens aber für einen Monat ausgestellt. Sie berechtigen nur zur Rückkehr nach Deutschland, nicht aber zur Weiterreise in andere Länder. Im Falle eines Passverlustes melden Sie sich bitte bei der nächstgelegenen Auslandsvertretung.
Teaser
Wenn Sie im Ausland wohnen, können Sie Ihren deutschen Reisepass im Ausland bei einer deutschen Vertretung beantragen.
Verfahrensablauf
Sie müssen den Reisepass persönlich beantragen.
- Bitte wenden Sie sich an die Auslandsvertretung vor Ort und vereinbaren ggf. einen Termin
- Sie müssen auf jeden Fall persönlich erscheinen, da Sie persönlich identifiziert werden und Ihre Fingerabdrücke abgenommen werden müssen
- Reisepässe werden zentral hergestellt und der Auslandsvertretung nach Fertigstellung übersandt
- Wenn der Pass fertig ist, werden Sie informiert.
An wen muss ich mich wenden?
Voraussetzungen
- Sie haben die deutsche Staatsbürgerschaft inne
- Es dürfen keine Gründe vorliegen, die gegen die Ausstellung eines Reisepasses sprechen
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Gültiger oder bisheriger Ausweis (Reisepass, Personalausweis, Kinderausweis, Kinderreisepass)
- Aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
- Gegebenenfalls Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde
- Es können gegebenenfalls weitere Unterlagen erforderlich sein. Informieren Sie sich bitte vorab bei der Auslandsvertretung.
Welche Gebühren fallen an?
- Antragstellung bis 24 Jahre:
- Reisepass – 32 Seiten: EUR 58,50
- Reisepass – 48 Seiten: EUR 80,50
- Express-Reisepass – 32 Seiten: EUR 90,50
- Express-Reisepass – 48 Seiten: EUR 112,50
- Antragstellung ab 24 Jahre:
- Reisepass – 32 Seiten: EUR 81,00
- Reisepass – 48 Seiten: EUR 103,00
- Express-Reisepass – 32 Seiten: EUR 113,00
- Express-Reisepass – 48 Seiten: EUR 135,00
- Vorläufiger Reisepass: EUR 39,00
- Kinderreisepass: EUR 26,00
- Gegebenenfalls weitere Kosten: bei Unzuständigkeit, wegen Wohnorten außerhalb der Amtsbezirke der Auslandsvertretung, Auslagen für Fernsprech- und Portokosten, Schwankungen durch sich ändernde Umrechnungskurse
Welche Fristen muss ich beachten?
keine
Bearbeitungsdauer
- Reisepass: circa 4 Wochen
- Expressreisepass: circa 2 bis 3 Wochen
- vorläufiger Reisepass: sofort
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
- Formulare: ja
- Onlineverfahren möglich: nein
- Schriftform erforderlich: ja
- Persönliches Erscheinen nötig: ja
Was sollte ich noch wissen?
Bei Ausstellung eines Reisepasses im Ausland wird ein Aufschlag von EUR 13,00 bis EUR 21,00 gegenüber den in Deutschland zu zahlenden Gebühren fällig.
Weiterführende Informationen
Fachlich freigegeben durch
Auswärtiges Amt
Fachlich freigegeben am
- Reisepass
- Reisepass Ausstellung
- Reisepass Ausstellung erstmalig für Minderjährige
- Reisepass Ausstellung erstmalig für Volljährige
- Reisepass Ausstellung Express
- mehr ... ...
- Reisepass Ausstellung für Vielreisende
- Reisepass Ausstellung neu wegen Ablauf der Gültigkeit
- Reisepass Ausstellung neu wegen Änderung von sonstigen Daten
- Reisepass Ausstellung neu wegen Namensänderung bei Heirat oder Begründung einer Lebenspartnerschaft
- Reisepass Ausstellung neu wegen Namensänderung bei Scheidung oder Aufhebung einer Lebenspartnerschaft
- Reisepass Ausstellung vorläufig
- Reisepass Ausstellung zusätzlicher Pässe
Bitte wählen Sie einen Ort
Behörde |
---|
Dörpen |
Emsbüren |
Freren |
Geeste |
Haren (Ems) |
Haselünne |
Herzlake |
Lathen |
Lengerich |
Lingen (Ems) |
Meppen |
Nordhümmling |
Papenburg |
Rhede (Ems) |
Salzbergen |
Sögel |
Spelle |
Twist |
Werlte |