Was erledige ich wo?
Auf dieser Seite werden Inhalte eines niedersachsenweiten Systems eingebunden. Manche Browsereinstellungen/Popup-Blocker stellen diese Seiten nicht korrekt dar. Bestätigen Sie in diesem Fall bitte den Sicherheitshinweis Ihres Browsers oder folgen Sie diesem Link, um die Abfrage in einem neuen Fenster zu öffnen.
Eine ganze Reihe von Dienstleistungen, die online abgewickelt werden können, finden Sie zudem im virtuellen Kreishaus, dessen Bandbreite kontinuierlich erweitert und ergänzt wird.
Leistungsbeschreibung
Die Markttransparenzstelle für Kraftstoffe erhebt die Kraftstoffpreisdaten öffentlicher Tankstellen in Deutschland in Echtzeit und stellt diese Anbietern von Verbraucher-Informationsdiensten zum Zweck der Verbraucherinformation zur Verfügung.
Personen und Unternehmen, die die Kraftstoffpreise an öffentlichen Tankstellen festlegen, sind verpflichtet, Preisänderungen bei den gängigen Kraftstoffsorten E5, E10 und Diesel in Echtzeit an die Markttransparenzstelle für Kraftstoffe zu melden. Die Markttransparenzstelle für Kraftstoffe gibt die eingehenden Preisdaten an zugelassene Anbieter von Verbraucher-Informationsdiensten weiter.
Um als Anbieter von Verbraucher-Informationsdiensten zugelassen zu werden und so die Daten erhalten zu können, müssen Sie glaubhaft machen, dass Sie die
- von der Markttransparenzstelle für Kraftstoffe zur Verfügung gestellten Daten verwenden, um Verbraucher von Kraftstoffen über die bundesweit aktuellen Kraftstoffpreise zu informieren und
- die Verbraucherinformation über die bundesweit aktuellen Kraftstoffpreise
- auf Dauer anlegen,
- mittels eines bundesweit verfügbaren Informationsdienstes veröffentlichen und
- nicht auf eine bestimmte Zielgruppe beschränken.
Neben den erforderlichen Unterlagen müssen Sie Ihre folgenden Informationen angeben:
- Name des Antragstellers
- Anschrift
- E-Mail-Adresse
- Bezeichnung Ihres Verbraucher-Informationsdienstes
- Name einer Kontaktperson und
- deren Telefonnummer
falls vorhanden:
- Telefaxnummer
- Name des gesetzlichen Vertreters oder des Verantwortlichen nach dem Telemediengesetz oder des Rundfunkstaatsvertrags sowie
- dessen Adresse und
- Telefonnummer und
- Telefaxnummer und
- E-Mail-Adresse.
Ihren Antrag auf Zulassung als Anbieter von Verbraucher-Informationsdiensten bei der Markttransparenzstelle für Kraftstoffe können Sie Sie formlos schriftlich per Post beim Bundeskartellamt, Markttransparenzstelle für Kraftstoffe, einreichen.
Teaser
Wenn Sie Verbraucher über die aktuellen Preisdaten von Kraftstoffen an Tankstellen informieren möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Zulassung als Anbieter von Verbraucher-Informationsdiensten erhalten.
Verfahrensablauf
Den Antrag müssen Sie formlos schriftlich beim Bundeskartellamt Markttransparenzstelle für Kraftstoffe, einreichen.
- Stellen Sie die erforderlichen Unterlagen zusammen.
- Schicken Sie die Unterlagen zusammen mit einem formlosen, sowie unterschriebenen Antrag per Post an das Bundeskartellamt, Markttransparenzstelle für Kraftstoffe.
- Das Bundeskartellamt, Markttransparenzstelle für Kraftstoffe prüft Ihre Unterlagen.
- Sollte die Markttransparenzstelle für Kraftstoffe noch Rückfragen haben, wird sie Kontakt mit Ihnen aufnehmen.
- Nach Prüfung Ihrer Unterlagen entscheidet die Markttransparenzstelle für Kraftstoffe über Ihren Zulassungsantrag.
- Sollten über Ihren Antrag positiv entschieden werden, erhalten Sie per Post einen Bescheid über die Zulassung als Anbieter von Verbraucher-Informationsdiensten.
- Liegen die Voraussetzungen für eine Zulassung nicht vor, erhalten Sie einen ablehnenden Bescheid.
Voraussetzungen
Eine Zulassung können beantragen:
- Personen und Unternehmen, die glaubhaft machen, dass:
- die von der Markttransparenzstelle für Kraftstoffe zur Verfügung gestellten Daten verwendet werden, um Verbraucher von Kraftstoffen über die bundesweit aktuellen Kraftstoffpreise zu informieren und
- die Verbraucherinformation über die bundesweit aktuellen Kraftstoffpreise
- auf Dauer angelegt ist,
- mittels eines bundesweit verfügbaren Informationsdienstes veröffentlicht wird und
- nicht auf eine bestimmte Zielgruppe beschränken.
Hinweis:
Bei Nichteinhaltung der gesetzlichen Vorgaben für Anbieter von Verbraucher-Informationsdiensten kann die Markttransparenzstelle für Kraftstoffe – je nach den Umständen des Einzelfalles – von der Weitergabe der Daten absehen oder die Zulassung entziehen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen:
- kurze Vorstellung Ihrer Person beziehungsweise Ihres Unternehmens, für welches Sie die Zulassung als Verbraucher-Informationsdienst beantragen
- ausführliche Darstellung Ihres (geplanten) Verbraucher-Informationsdienstes. Fragestellungen können sein:
- Was ist das Medium oder sind die Medien der Veröffentlichung?
- In welcher Form erfolgt die Darstellung?
- Was ist die Funktionsweise?
- Wie erfolgt der Datenabruf durch die Verbraucher?
- Welche Informationen können die Verbraucher erhalten?
- Erläuterung:
- Welche Zielgruppe Ihr Angebot erreichen soll
- Ob und, wenn ja, wie sich Ihre Zielgruppe von der Allgemeinheit unterscheidet
- Unter welchen Bedingungen das Angebot auch für andere Zielgruppen zugänglich ist
- Darstellung:
- Ab wann Sie die Verbraucher-Information aufnehmen werden und
- wie Sie gewährleisten, dass Ihr Angebot ab diesem Zeitpunkt dauerhaft verfügbar sein wird
- Darstellung der räumlichen Verfügbarkeit Ihres Angebots in 2 Hinsichten:
- Ihr Angebot umfasst bundesweit alle Tankstellen
- Ihr Angebot kann bundesweit abgerufen werden
- Darstellung, wie häufig Sie Preisdaten aktualisieren werden und wie Sie die dafür erforderliche technische Leistungsfähigkeit gewährleisten werden
- Darstellung Ihres Geschäftsmodells beziehungsweise der Finanzierung Ihres Angebots
Hinweis:
Fügen Sie Belege hinzu, falls vorhanden.
Welche Gebühren fallen an?
keine
Welche Fristen muss ich beachten?
keine
Bearbeitungsdauer
- Für die Bearbeitung des Antrags: in der Regel 6 bis 12 Monate
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
- Formulare: nein
- Onlineverfahren möglich: nein
- Schriftform nötig: ja
- persönliches Erscheinen: nein
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Verwaltungsgerichtliche Klage
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi)