14.11.2025

Vogelgrippe: Zwei weitere Geflügelbetriebe betroffen

Erneut amtlich bestätigte Fälle in Gemeinde Geeste und Samtgemeinde Lengerich

 

Meppen. Das Vogelgrippegeschehen im Landkreis Emsland setzt sich fort: Nahe des ersten Ausbruchs von Geflügelpest in der Gemeinde Geeste ist ein weiterer Fall aufgetreten. In dem jetzt betroffenen Betrieb wurden über 53.000 Masthähnchen in zwei Ställen gehalten. Zudem ist in unmittelbarer Nachbarschaft zum weiteren Vogelgrippefall in der Samtgemeinde Lengerich erneut ein Putenmastbetrieb mit insgesamt rund 10.600 Tieren, die in zwei Ställen gehalten wurden, von einem Ausbruch der hochpathogenen aviären Influenza (HPAI) betroffen.

 

Das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) hat den Verdacht einer Infektion mit dem HPAI-Virus H5N1 in beiden Fällen amtlich bestätigt. Die Tiere der betroffenen Bestände sind durch eine Fachfirma tierschutzgerecht getötet worden. Im Anschluss werden die Betriebe gründlich gereinigt.

 

Beide neu involvierten Betriebe befinden sich in den bereits eingerichteten Schutzzonen. Die Restriktionszonen müssen ausgehend von den neuen Standorten entsprechend angepasst werden, sodass in der Schutzzone in Geeste nun 15 gewerbliche Betriebe mit über 1 Mio. Stück Geflügel sowie 26 Hobbyhaltungen mit rund 400 Stück Geflügel betroffen sind. In der Überwachungszone liegen im Landkreis Emsland 95 Betriebe mit über 4 Mio. Stück Geflügel und 242 Hobbyhaltungen mit fast 4000 Tieren. Der Landkreis Grafschaft Bentheim ist von der Überwachungszone ebenfalls betroffen.

 

Die Schutzzone in der Samtgemeinde Lengerich umfasst 14 gewerbliche Betriebe mit rund 280.000 Tieren und 30 Hobbyhaltungen mit 380 Stück Geflügel. In der Überwachungszone befinden sich 53 gewerbliche Betriebe mit etwa 3 Mio. Tieren und 242 Hobbyhaltungen mit rund 3900 Tieren.

 

Im Landkreis Emsland waren Ende Oktober die ersten beiden Fälle von Geflügelgrippe in dieser Saison in einer Putenmasthaltung in der Gemeinde Geeste mit rund 4400 Tieren (Hennen und Hähne) und einem Putenmastbetrieb in der Samtgemeinde Lengerich mit etwa 18.000 Putenhähnen aufgetreten.

 

Im Fall eines Vogelgrippeausbruchs gelten nach tierseuchenrechtlichen Vorschriften bestimmte Maßgaben und Regelungen, die durch den Landkreis Emsland veranlasst bzw. durchgesetzt werden. Diese Maßnahmen dienen dem Schutz vor einer Ausbreitung des HPAI-Virus. Dazu gehören die Festlegung von Restriktionszonen (Schutzzone und Überwachungszone) rund um einen Ausbruchsbetrieb. Die Schutzzone liegt in einem Radius von 3 km und die Überwachungszone in einem Umkreis von 10 km um den Ausbruchsbetrieb.

 

Da die Verbreitung der Geflügelpest auf andere Bestände insbesondere durch den Handel mit betroffenen Tieren, deren Eiern oder sonstigen Produkten erfolgt, ist in den Restriktionszonen der Transport von lebendem Geflügel und von Eiern verboten. Eine Verbreitung kann auch indirekt erfolgen, z. B. durch verunreinigte Fahrzeuge, Personen, Geräte, Verpackungsmaterial, Kontakt zu Wildvögeln usw., daher sind die vom Landkreis Emsland erlassene Allgemeinverfügung zur Aufstallung von Geflügel sowie die entsprechenden Biosicherheitsmaßnahmen (u. a. Tragen von Schutzkleidung und desinfizierten Schuhen bei Betreten des Tierbestandes) konsequent einzuhalten.