Zugang zur elektronischen Kommunikation

Der Landkreis Emsland bietet Möglichkeiten zur elektronischen Kommunikation an. Für den Bereich der Verwaltungsverfahren richtet sich die elektronische Kommunikation nach $ 3a des Verwaltungsverfahrensgesetzes. Danach ist die Übermittlung elektronischer Dokumente zulässig, soweit der Empfänger hierfür einen Zugang eröffnet hat.

 

Der Landkreis Emsland hat diesen Zugang nach Maßgabe der folgenden technischen Rahmenbedingungen für die elektronische Kommunikation eröffnet:

 

E-Mail-Adresse:

 

Für die elektronische Kommunikation per E-Mail ist folgende E-Mail-Adresse eingerichtet:

 

landkreis@emsland.de

 

Darüber hinaus finden Sie in unserem Internetangebot weitere E-Mail-Adressen der einzelnen Mitarbeiter. Auch an diese Adressen können Sie E-Mails senden.

 

Dateiformate:

 

Möchten Sie E-Mails mit Dateianhängen an die Verwaltung senden, so beachten Sie bitte, dass die Verwaltung nicht alle auf dem Markt gängigen Dateiformate und Anwendungen bzw. Anwendungsversionen unterstützen kann. Beschränken Sie sich daher möglichst auf Standardformate wie PDF- oder JPG-Dateien; insbesondere möchten wir darauf hinweisen, das unser System keine Mails größer als 10 MB entgegennimmt.

 

Für die Verwendung abweichender Dateiformate empfehlen wir die Absprache mit dem zuständigen Sachbearbeiter.

 

Verschlüsselung und Signatur:

 

Der Landkreis Emsland verarbeitet aus technischen und organisatorischen Gründen zurzeit grundsätzlich noch keine verschlüsselten E-Mails oder elektronische Signaturen hinsichtlich der Echtheit und Gültigkeit.

 

Falls Sie uns vertrauliche Informationen senden wollen, bitten wir Sie, hierzu die Briefpost zu verwenden. Dokumente, die einem Schriftformerfordernis unterliegen, können nicht in elektronischer Form übersendet werden. Wir bitten Sie deshalb, in diesen Fällen ebenfalls auf die papiergebundene Kommunikation auszuweichen.

 

Einreichung elektronischer Dokumente in Ordnungswidrigkeitenverfahren nach dem Straßenverkehrsgesetz

 

Nachrichten von Behörden, Gerichten, Notaren und Anwälten in Ordnungswidrigkeitenverfahren nach dem Straßenverkehrsgesetz können seit dem 01.12.2009 als elektronisches Dokument eingereicht werden.

 

Die Einreichung des elektronischen Dokumentes ist mithilfe des elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfachs (EGVP) auf Basis des Kommunikationsprotokolls Online Services Computer Interface (OSCI) durchzuführen. Informationen zum EGVP finden Sie unter http://www.egvp.de.

 

Hinweise:

 

Diese Hinweise gelten nur für die Kommunikation mit dem Landkreis Emsland und gelten nicht für Verweise auf Angebote von Dritten, wie z.B. anderen Behörden.

 

Sofern eine E-Mail nicht verarbeitbar ist, werden Sie möglichst durch den Empfänger darüber informiert. Dieser Fall kann z.B. durch Computerviren, allgemeine technische Probleme, falsche E-Mail-Adressen oder Abweichungen von den vorstehend genannten technischen Rahmenbedingungen ausgelöst werden.