Hinweis zur Verantwortung im Zusammenhang mit externen Links

Der Landkreis Emsland ist als Inhaltsanbieter (Content provider) nach §5 Abs.1 des Teledienstgesetzes vom 22.07.1997 (TDG) für die ''eigenen Inhalte'', die zur Nutzung bereitgehalten werden, nach den allgemeinen Gesetzen verantwortlich. Von diesen eigenen Inhalten sind Querverweise (''Links'') auf die von anderen Anbietern bereitgehaltenen Inhalte zu unterscheiden.

 

Durch die Querverweise hält der Landkreis Emsland insofern ''fremde Inhalte'' zur Nutzung bereit, die als solche gekennzeichnet sind. Für diese fremden Inhalte ist er nur dann verantwortlich, wenn er von ihnen (d.h. auch von einem rechtswidrigen bzw. strafbaren Inhalt) positive Kenntnis hat und es ihm technisch möglich und zumutbar ist, deren Nutzung zu verhindern (§5 Abs.2 TDG.)

 

Bei ''Links'' handelt es sich allerdings stets um ''lebende'' (dynamische) Verweisungen. Der Landkreis Emsland hat bei der erstmaligen Verknüpfung zwar den fremden Inhalt daraufhin überprüft, ob durch ihn eine mögliche zivilrechtliche oder strafrechtliche Verantwortung ausgelöst wird, er ist aber nach dem TDG nicht dazu verpflichtet, die Inhalte, auf die er in seinem Angebot verweist, ständig auf Veränderungen zu überprüfen, die eine Verantwortlichkeit neu begründen könnten.

 

Erst wenn er feststellt oder von Dritten darauf hingewiesen wird, dass ein konkretes Angebot, zu dem ein Link bereitgestellt wird, eine zivil- oder strafrechtliche Verantwortlichkeit auslöst, wird er den Verweis auf dieses Angebot aufheben, soweit ihm dies technisch möglich und zumutbar ist. Die technische Möglichkeit und Zumutbarkeit wird nicht dadurch beeinflusst, dass auch nach Unterbindung des Zugriffs von den Internet-Seiten des Landkreis Emsland von anderen Servern aus auf das rechtswidrige oder strafbare Angebot zugegriffen werden kann.