Zensus 2011

Wie viele Menschen leben in Deutschland?
Wie alt sind sie?
Welchen Familienstand haben sie?
Wo und was arbeiten sie?
Antworten auf diese und weitere Fragen soll der „Zensus 2011“ bringen.

 
Die Europäische Union hat die Zählung für das kommende Jahr angeordnet, an der sich auch Deutschland beteiligt. Denn die aktuellen Bevölkerungs- und Wohnungszahlen basieren auf zunehmend unsicheren Fortschreibungen von Volkszählungen, die mehr als 20 Jahre zurückliegen. Ob Wiedervereinigung oder eine rasant fortschreitende europäische Integration – in dieser Zeit ist viel passiert.

Der Zensus 2011 wird im Gegensatz zur letzten Volkszählung 1987 registergestützt durchgeführt. Das heißt, dass bereits vorhandene Verwaltungsregister – vor allem Melderegister und erwerbsstatistische Register der Bundesagentur für Arbeit – genutzt werden.

Bundestagswahlkreise, die Stimmenverteilung der Bundesländer im Bundesrat oder die Sitze Deutschlands im Europaparlament – all das hängt von aktuellen Einwohnerzahlen ab. Auch für die Planung im täglichen Umfeld liefert der registergestützte Zensus 2011 wichtige Strukturdaten. Es ist zum Beispiel wichtig zu wissen, ob eher Kindergartenplätze, Schulen oder Senioreneinrichtungen benötigt werden.

Der registergestützte Zensus 2011 ist u. a. unterteilt in eine Haushaltebefragung, eine Gebäude- und Wohnungszählung sowie Erhebungen an Anschriften mit Sonderbereichen.

Bei allen Befragungen besteht gem. § 18 Absatz 2 des Zensusgesetztes (ZensG) eine Auskunftspflicht.
 
 

Haushaltebefragungen

Anders als bei der letzten Befragung im Jahre 1987, betrifft die Haushaltebefragung in Niedersachsen nur noch 10 % der Bevölkerung. Es werden nach einem mathematischen Zufallsverfahren bestimmte Anschriften mit Wohnraum ausgewählt und die dort wohnenden Personen anschließend befragt. So wird die Belastung der Bevölkerung so gering wie möglich
gehalten.

Die Befragung erfolgt grundsätzlich durch Interviewer/innen. Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, den Fragebogen selbstständig auszufüllen und der Erhebungsstelle zuzusenden sowie eine Online-Antwortmöglichkeit zu nutzen.
 
 

Gebäude- und Wohnungszählung

Die Gebäude- und Wohnungszählung (GWZ) stellt die umfangreichste Erhebung des registergestützten Zensus 2011 dar, da in Deutschland noch kein vergleichbares Register existiert. Dafür werden die Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Verwalterinnen und Verwalter aller Gebäude und Wohnungen in Niedersachsen vom Landesbetrieb für Statistik und Kommunikationstechnologie Niedersachsen (LSKN) direkt angeschrieben. Es werden Fragen zum gesamten Gebäude wie auch zu einzelnen Wohnungen innerhalb der Gebäude gestellt.

Die Gebäude- und Wohnungszählung liefert Informationen über die Wohnungssituation der Bevölkerung, die in die Planung der Infrastruktur einfließen kann. Dies ist zum Beispiel von immer größerer Bedeutung für die Schulplanung, die Regional- und Stadtplanung, den Wohnungsmarkt, die Wirtschaftsentwicklung sowie die Entwicklung der kommunalen Finanzen.
 
 

Sonderbereiche

Bei den Anschriften von Sonderbereichen handelt es sich um Einrichtungen und Institutionen, deren Bewohner nicht über das normale Zensusverfahren erfasst werden können. Sonderbereiche sind z. B. Justizvollzugsanstalten, Krankenhäuser, Behindertenwohnheime oder Altenwohnheime.

Die Befragung erfolgt ebenfalls durch Interviewer/innen. Auskunftspflichtig sind bei den sensiblen Sonderbereichen hier die Leitungen der Einrichtungen.
 
 

Interviewer/-innen gesucht

Im Rahmen der im nächsten Jahr durchzuführenden Volkszählung werden ehrenamtliche Erhebungsbeauftragte gesucht.

Für die Tätigkeit als Erhebungsbeauftragte/-r wird eine Aufwandsentschädigung von bis zu 750,00 Euro gezahlt. Nähere Hinweise zur Aufwandsentschädigung sowie allgemeine Informationen zum Zensus finden Sie hier.
 
 
Die Erhebungsstelle des Landkreises Emsland ist für alle kreisangehörigen Gemeinden mit Ausnahme der Städte Papenburg, Meppen und Lingen (Ems) zuständig.

Die Städte Papenburg, Meppen und Lingen (Ems) haben eigene Erhebungsstellen. Sollten Sie als Erhebungsbeauftragter in diesen Gemeinden eingesetzt werden wollen, setzen Sie sich bitte mit der jeweiligen Erhebungsstelle in Verbindung.

Falls Sie Interesse an der Übernahme des Ehrenamtes haben, bewerben Sie sich bitte mit Hilfe dieses Bewerbungsbogens: Bewerbungsbogen Erhebungsbeauftragte.
 
 

Kontakt:

Erhebungsstelle Landkreis Emsland
Petra Gels
Ordeniederung 1
49716 Meppen
Telefon: 05931 44-1447
E-Mail: Zensus2011@emsland.de

Weitere Informationen finden Sie auch unter www.zensus2011.de sowie im Bürgerservice des Landkreis Emsland.