Neuaufstellung RROP 2010 - Entwurf

Am 30.06.2008 hat der Kreistag des Landkreises Emsland beschlossen, das Regionale Raumordnungsprogramm für den Landkreis Emsland (RROP) neu aufzustellen.

Im Amtsblatt für den Landkreis Emsland Nr. 17 vom 15.07.2008 wurden dazu die allgemeinen Planungsabsichten bekannt gemacht.

Mit der Bekanntgabe der allgemeinen Planungsabsichten wurden die davon betroffenen Träger der Regionalplanung, die Gemeinden, die kommunalen Spitzenverbände sowie sonstige Körperschaften, Verbände und Vereinigungen, deren Aufgabenbereich für die regionale Entwicklung von Bedeutung ist, aufgefordert, Hinweise und Anregungen für die Erarbeitung des Entwurfs des Regionalen Raumordnungsprogramms innerhalb von drei Monaten schriftlich mitzuteilen.

Unter Berücksichtigung der eingegangenen Hinweise und Anregungen wurde der Entwurf des Regionalen Raumordnungsprogramms erarbeitet.

Der Ausschuss für Kreisentwicklung des Landkreises Emsland hat am 28.01.2010 dem Entwurf des Regionalen Raumordnungsprogramms und der Einleitung des Beteiligungsverfahren gem. § 5 NROG zugestimmt. Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens wird Gelegenheit gegeben, zum Entwurf, bestehend aus einer Beschreibenden und einer Zeichnerischen Darstellung, einer Begründung sowie dem Umweltbericht, Stellung zu nehmen.

Auch der Öffentlichkeit wird frühzeitig Gelegenheit zur Stellungnahme zum Entwurf des RROP, dessen Begründung und dem Umweltbericht gegeben. Hierzu liegen der Entwurf des RROP, seine Begründung sowie der Umweltbericht in der Zeit vom 08. März 2010 bis einschließlich 12. April 2010 beim Landkreis Emsland (Kreisverwaltung), Ordeniederung 1, 49716 Meppen, 2. Obergeschoss, Zimmer 617, während der Öffnungszeiten (Montag-Freitag 08.30 – 12.30 Uhr, Montag bis Donnerstag 14.30 – 16.00) zur Einsicht aus.

Darüber hinaus liegt der Beteiligungsentwurf ebenfalls vom 08. März 2010 bis einschließlich 12. April 2010 im Hinblick auf eine bürgernahe Verwaltung während der jeweiligen Öffnungszeiten zur allgemeinen Einsicht bei den Städten, Einheitsgemeinden und Samtgemeinden im Landkreis Emsland aus.

Jeder kann bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, spätestens bis einschließlich 27. April 2010 beim Landkreis Emsland in schriftlicher oder in elektronischer Form Stellung zu der Planung nehmen (Landkreis Emsland, Ordeniederung 1, 49716 Meppen oder regionalplanung@emsland.de). Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben werden, können gemäß § 5 Abs. 7 Satz 1 NROG im weiteren Verfahren unberücksichtigt bleiben.

Die Dateien zum Entwurf des RROP werden auf dieser Internetseite als PDF-Dokument angeboten: