RROP-Teilfortschreibung Wind

Die geplante Änderung und Ergänzung des Regionalen Raumordnungsprogramms erfolgt hauptsächlich mit der Zielrichtung, den gesamten Landkreis hinsichtlich der raumordnerisch vertretbaren Windkraftnutzung, insbesondere unter Berücksichtigung des Landschaftsbildes, der Abstände und der Raumverträglichkeit, zu überarbeiten.

Im Hinblick auf eine bürgernahe Verwaltung wird auch der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Stellungnahme zum Entwurf des Raumordnungsprogramms, dessen Begründung und dem Umweltbericht gegeben. Hierzu lag der Beteiligungsentwurf vom 28. Januar 2008 bis einschließlich 29. Februar 2008 während der jeweiligen Öffnungszeiten zur allgemeinen Einsicht bei den Städten, Einheitsgemeinden und Samtgemeinden im Landkreis Emsland aus. Gleichzeitig war der Entwurf auch im Internet abrufbar.

Jeder konnte bis Mitte März 2008 bei den Städten, Einheitsgemeinden und Samtgemeinden des Emslandes oder beim Landkreis Emsland in schriftlicher oder in elektronischer Form Stellung zu der Planung nehmen.

Am 2. Juni 2008 fand ein Erörterungstermin mit allen Beteiligten statt.

Nach Auswertung aller Stellungnahmen und Fertigstellung eines letzten Entwurfes hat der Kreistag des Landkreises Emsland die RROP-Teilfortschreibung Wind am 30. Juni d.J. als Satzung beschlossen.

Die Genehmigung durch die Regierungsvertretung Oldenburg erfolgte mit Erlass vom 02. Dezember 2008.

 

Öffentliche Bekanntmachung des Landkreises Emsland
(Amtsblatt für den Landkreis Emsland Nr. 1/2009, ausgegeben in Meppen am 15.01.2009)

Regionales Raumordnungsprogramm für den Landkreis Emsland – Änderung und Ergänzung für den sachlichen Teilabschnitt Windenergie

Beschreibende und Zeichnerische Darstellung – Satzung

Begründung

Umweltbericht

Karte 1

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Karte 7