Arbeit

Der Landkreis Emsland ist Optionskommune

Bereits im Laufe des Jahres 2004 wurde im Zuge der Arbeitsmarktreformen die Zusammenlegung der Arbeitslosenhilfe und der Sozialhilfe durch die damalige Bundesregierung beschlossen.

Mit diesem Schritt sollten die vorhandenen Parallelstrukturen bei den Sozialämtern für die Sozialhilfeempfänger(innen) und bei den Agenturen für Arbeit für die Arbeitslosenhilfeempfänger(innen) zusammengeführt werden. Ziel war es nach dem Grundsatz des Fördern und Fordern die Leistungserbringung aus einer Hand zu gewährleisten.

Im Zuge der Gesetzesänderung sollte dabei 69 Landkreisen und kreisfreien Städten die Möglichkeit eröffnet werden, im Wettbewerb mit den Agenturen für Arbeit die Leistungen zu erbringen und alternative Modelle zur Eingliederung von Arbeitsuchenden zu entwickeln.

Der Landkreis Emsland trat von Anfang an für dieses Optionsmodell ein.
 
Am 24.09.2004 wurde dem Landkreis Emsland durch das Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft die Zulassung als kommunaler Träger für die Abwicklung der Aufgaben der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch erteilt.

Am 01.01.2005 wurde die Tätigkeit im Zentrum für Arbeit beim optierenden Landkreis Ems-land aufgenommen. Für die Aufgabenabwicklung wurden die bereits im Rahmen der Sozialhilfe aufgebauten örtlichen Strukturen mit den Städten, Samtgemeinden und Gemeinden in organisatorischer und personalwirtschaftlicher Hinsicht genutzt, um eine wohnortnahe, zielgerichtete und den Menschen zugewandte Leistungsgewährung zu erreichen. Im alltäglichen Leben bedeutet dies, dass die Arbeitslosengeld II-Empfänger(innen) ihre Leistungen, neben einer Erst- und Auswegberatung, durch die Wohnortgemeinde erhalten.

Zur Umsetzung des gesetzlichen Handlungsgrundsatzes „Fördern und Fordern“ stehen im Zentrum für Arbeit qualifizierte Fallmanager(innen) als Ansprechpartner für die Arbeitslosengeld II-Empfänger(innen) in jeder Stadt, Samtgemeinde und Gemeinde zur Verfügung. Durch intensive Beratung und Betreuung soll erreicht werden, dass eine höchstmögliche Anzahl von Arbeitsuchenden wieder aktiviert und befähigt wird, den Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln und Kräften zu bestreiten.

Gerade bei den jungen Menschen wurde auf diesen Handlungsgrundsatz besonderer Wert gelegt. So erfahren sie bereits von Anfang an eine umfängliche Betreuung, die sich verdeutlichen lässt an der möglichst sofortigen Vermittlung in ein Arbeitsverhältnis oder der Bemühung um den Eintritt in ein Ausbildungsverhältnis bzw. der Teilnahme an einer entsprechenden Qualifizierung. 

Weitere Einblicke in die Aufgaben rund um das Thema Arbeit sowie die entsprechenden Ansprechpartner finden Sie im Bürgerservice.

Und jetzt neu: Die eigene Homepage des Zentrums für Arbeit.: www.zfa-emsland.de!