Bürokratieabbau: Grundstücksteilungen
Grundstücksteilungen erfordern keine Genehmigung mehr
Die grundbuchliche Teilung eines bebauten Grundstücks erfordert nach den Bestimmungen der Niedersächsischen Bauordnung zu ihrer Wirksamkeit die Genehmigung der Bauaufsichtsbehörde. Gleiches gilt für ein Grundstück, dessen Bebauung genehmigt ist.
Nach dem Modellkommunen-Gesetz entfällt diese Genehmigungspflicht für den Bereich des Landkreises Emsland. Der Wegfall der Teilungsgenehmigung bringt Erleichterungen für den Bürger. Es werden Genehmigungsgebühren gespart und die Teilung von Grundstücken kann nun schneller durchgeführt werden. Der Grundstückseigentümer muss jedoch bei der Teilung des Grundstücks nach wie vor die baurechtlichen Bestimmungen (z. B. die Einhaltung der Grenzabstände, Brandschutz) beachten, da ansonsten baurechtswidrige Zustände entstehen können. In Zweifelsfällen wird empfohlen, sich bei der Bauaufsichtsbehörde zu informieren.







