Bürokratieabbau: Außengastronomie

Wegfall der Baugenehmigungspflicht für die Schaffung einer Außengastronomie bis 100 Quadratmeter

Betreiber von Gaststätten, die ihren Betrieb um eine Außenbewirtschaftung (Straßencafé, Biergarten oder Wirtschaftsterrasse) erweitern wollen, benötigen hierfür neben der Erlaubnis nach dem Gaststättengesetz zusätzlich noch eine Baugenehmigung für die zur Bewirtschaftung vorgesehene Fläche, da es sich bei der vorgesehenen Nutzungsänderung um eine baugenehmigungspflichtige Baumaßnahme handelt. Dies bedeutet für den Gastwirt zusätzlichen Zeitaufwand und weitere Kosten für die Erstellung der Antragsunterlagen (Zeichnungen, Lageplan usw.).

Nach dem Modellkommunen-Gesetz gilt jetzt für den Landkreis Emsland, dass für die Erweiterung von Gaststätten um eine Außenbewirtschaftung bis zu einer Größe von 100 m² keine Baugenehmigung mehr erforderlich ist. Zu beachten ist jedoch, dass die Vorschriften des öffentlichen Baurechts (z. B. Einhaltung der Grenzabstände, Brandschutz) trotzdem beachtet werden müssen. Die weiterhin erforderliche gaststättenrechtliche Erlaubnis kann in der Regel kurzfristig von der zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung erteilt werden, ohne dass eine Baugenehmigung erteilt werden muss. Die in der Vergangenheit erforderliche Doppelgenehmigung ist damit entfallen.