Modellkommune für Bürokratieabbau
Seit dem 1.1.2006 ist in Niedersachsen das Gesetz zur Erprobung erweiterter Handlungsspielräume in Modellkommunen (Modellkommunengesetz) in Kraft. Fünf Kommunen - die Landkreise Emsland, Cuxhaven und Osnabrück sowie die Städte Lüneburg und Oldenburg - sind befristet bis zum 31.12.2008 zu Modellkommunen bestimmt worden. In diesen Kommunen gelten für den Versuchszeitraum von drei Jahren bestimmte landesrechtliche Regelungen nur in modifizierter Form oder sind ganz außer Kraft gesetzt. Um Verwaltungsverfahren zu beschleunigen wurden außerdem zahlreiche Fristen verkürzt. Ziel des Gesetzes ist neben der Entlastung der Kommunen von Vorgaben auch die Schaffung neuer Handlungsspielräume. So können beispielsweise zwischen dem Landkreis und den Städten und Gemeinden abweichende Zuständigkeitsregelungen vereinbart werden.
Mehr Ortsnähe durch Aufgabenübertragung auf die Gemeinden
Von der Möglichkeit, Zuständigkeiten jetzt auf die Gemeinden zu verlagern, ist im Landkreis Emsland bereits Gebrauch gemacht worden. Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 20.2.2006 der Verlagerung verschiedener Aufgaben auf die Städte und Gemeinden zum 1.4.2006 zugestimmt. Zuvor hatte sich eine Arbeitsgruppe aus Vertretern der Städte und Gemeinden und des Landkreises darüber verständigt, welche Aufgaben im ersten Schritt für eine Verlagerung in Betracht kommen können.
Am 23.2.2006 haben die Bürgermeister der Städte und Gemeinden mit dem Landkreis Emsland eine Vereinbarung abgeschlossen, wonach ab April folgende Zuständigkeiten auf die Gemeinden übertragen werden:
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Die Städte Lingen, Meppen und Papenburg haben die meisten Aufgaben bisher schon wahrgenommen. Sie erhalten zusätzlich die Zuständigkeiten für Messen, Ausstellungen und Großmärkte.
Weitere Änderungen durch das Modellkommunengesetz
Ziel des Gesetzes ist ferner, die Bürgerorientierung der Verwaltung zu verbessern sowie die Unternehmen von bürokratischen Vorgaben zu entlasten und damit die wirtschaftliche Entwicklung der Region zu fördern.
- Aufstellung von Werbeanlagen im Außenbereich sowie an Kreis- und Landesstraßen wird erleichtert
- Wegfall der Baugenehmigungspflicht für die Schaffung einer Außengastronomie bis 100 Quadratmeter
- Beglaubigung von Baulasterklärungen auch durch Gemeinden möglich
- Grundstücksteilungen erfordern keine Genehmigung mehr
- Genehmigungsverfahren für kleinere bauliche Anlagen an Gewässern wird gestrafft
Unternehmensbefragung zum Bürokratieabbau
Im Landkreis Emsland wurde rund um das Thema Bürokratieabbau 2004 eine große Fragebogenaktion durchgeführt und abgeschlossen.1.400 Betriebe haben geantwortet, was einer Rücklaufquote von 12,7 % entspricht - ein Spitzenwert für empirische Erhebungen in Deutschland.
Eine Zusammenfassung der Ergebnisse der Unternehmensbefragung finden Sie hier als PDF-Dokument:







